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Sieben Jahre nach tödlicher Massenpanik Loveparade-Veranstalter kommen vor Gericht

Bei einer Massenpanik auf der Loveparade 2010 sterben 21 Menschen. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung wird vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen. Nun kassiert das Oberlandesgericht die Entscheidung: Der Prozess findet statt. Mit der Hoffnung auf Gerechtigkeit verbreitet sich Erleichterung unter den Angehörigen der Opfer.
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