
27.02.2012 17:45 Uhr – 01:00 min
Lebenslänglich und Sicherungsverwahrung "Maskenmann" bekommt Höchststrafe
Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung – so lautet das Urteil der Richter gegen den sogenannten Maskenmann Martin N. Der 41-Jährige hat zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland drei Jungen ermordet und zahlreiche weitere missbraucht. Das Landgericht Stade spricht von einer besonderen Schwere der Schuld.