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Lebenslänglich und Sicherungsverwahrung "Maskenmann" bekommt Höchststrafe

Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung – so lautet das Urteil der Richter gegen den sogenannten Maskenmann Martin N. Der 41-Jährige hat zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland drei Jungen ermordet und zahlreiche weitere missbraucht. Das Landgericht Stade spricht von einer besonderen Schwere der Schuld.
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