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Fast dreijährige Haftstrafe Richterin prokrastiniert auf Arbeit und wird verurteilt

Weil sie ihrer Arbeit nicht nachkommt, wird eine 40-jährige Richterin zu fast drei Jahren Haft verurteilt. Sie habe einzelne Fälle nicht bearbeitet, Protokolle verfälscht und Anwälte belogen. Laut Gutachten leidet die Frau unter Prokrastination - als anerkannte Krankheit gilt der Zustand aber nicht.
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