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Urteil aus Karlsruhe Studienplatzvergabe für Medizin ist teilweise verfassungswidrig

Wer Medizin studieren möchte, sollte am besten ein 1,0-Abitur mitbringen - ansonsten muss mit langen Wartesemestern und individuellen Auswahlverfahren gerechnet werden, bei denen auch der Numerus Clausus von gewichtiger Bedeutung sein kann. Dieses System stuft das Bundesverfassungsgericht nun aber in Teilen als verfassungswidrig ein.
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