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Urteil zu Online-Fahrkartenverkauf Bahn muss Option für nicht-binäre Menschen anbieten

Die Deutsche Bahn darf ihre Kunden bei der Online-Fahrkartenverkauf nicht mehr dazu zwingen, eine der Anreden "Herr" oder "Frau" auszuwählen. Laut Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main muss es beim Buchen künftig auch eine Option für Menschen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit geben.
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