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Ehegattensplitting gilt Homo-Paare freuen sich über steuerliche Gleichstellung

Ist es gerechtfertigt, dass Ehepartner bei der Steuererklärung Vorteile haben, die für Homo-Paare nicht gelten? Nein, sagt Karlsruhe und zwingt die Regierung wieder einmal zum Handeln bei der Gleichstellung von Schwulen und Lesben. Dem Urteil zufolge müssen die Steuervorteile durch das Ehegattensplitting auch für Homo-Ehen gelten und das rückwirkend zum 1. August 2001. Steuerexperten rechnen mit zusätzlichen Kosten für den Staat von circa 44 Millionen Euro.
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