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Lebenslange Registrierung Kindesmissbrauch soll für immer ins Führungszeugnis

Bislang werden Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch oder Kinderpornographie maximal zehn Jahre lang im Führungszeugnis vermerkt. Doch um Minderjährige besser zu schützen, strebt der Bundesrat an, Sexualdelikte künftig lebenslang darin zu vermerken.
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