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n-tv RatgeberBetrug bei Spesenabrechnung hat gravierende Folgen
13.05.2014, 18:35 UhrWer für seinen Arbeitgeber auf Reisen geht, hat Anspruch auf Kostenerstattung. Das heißt: Die Fahrt mit dem Zug oder Auto sowie der Flug werden vom Chef erstattet. Und auch an den Mahlzeiten oder Restaurantbesuchen beteiligt sich der Arbeitgeber. Soweit zumindest die Theorie - die Praxis ist komplizierter. Die Spesenabrechnung ist ein heikles Kapitel. Wer hier Fehler macht, riskiert eine Kündigung.
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