
13.05.2014 18:35 Uhr – 03:33 min
n-tv Ratgeber Betrug bei Spesenabrechnung hat gravierende Folgen
Wer für seinen Arbeitgeber auf Reisen geht, hat Anspruch auf Kostenerstattung. Das heißt: Die Fahrt mit dem Zug oder Auto sowie der Flug werden vom Chef erstattet. Und auch an den Mahlzeiten oder Restaurantbesuchen beteiligt sich der Arbeitgeber. Soweit zumindest die Theorie - die Praxis ist komplizierter. Die Spesenabrechnung ist ein heikles Kapitel. Wer hier Fehler macht, riskiert eine Kündigung.