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Kein Umtausch trotz Anspruch Discounter tricksen bei der Reklamation

Ein defektes Gerät kann der Verbraucher innerhalb von zwei Jahren beim Verkäufer umtauschen oder reparieren lassen. So sieht es das Gesetz vor. Doch viele Handelsunternehmen halten sich oft nicht an diesen sogenannten Gewährleistungsanspruch. Das hat ein ausführlicher Praxistest der Verbraucherzentralen ans Licht gebracht. Besonders negativ sind dabei zwei Discountmärkte aufgefallen.
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