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Kein Umtausch trotz AnspruchDiscounter tricksen bei der Reklamation
24.09.2012, 18:47 UhrEin defektes Gerät kann der Verbraucher innerhalb von zwei Jahren beim Verkäufer umtauschen oder reparieren lassen. So sieht es das Gesetz vor. Doch viele Handelsunternehmen halten sich oft nicht an diesen sogenannten Gewährleistungsanspruch. Das hat ein ausführlicher Praxistest der Verbraucherzentralen ans Licht gebracht. Besonders negativ sind dabei zwei Discountmärkte aufgefallen.
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