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Anwalt zu Facebook-Namen-Urteil "Recht auf Pseudonym wichtig für Meinungsfreiheit"

Der BGH urteilt, dass Facebook Nutzer nicht zwingen durfte, ihre Klarnamen zu verwenden. Internetrechts-Anwalt Grote stellt jedoch klar: Dabei ging es explizit um einen alten Fall aus Zeiten vor der DSGVO.
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