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BGH urteilt über Renovierungen "Schönheitsreparaturen" benachteiligen Mieter

Bislang war es für Mieter gang und gäbe, ihre Wohnung beim Ausziehen erneut zu renovieren. Aber mit dem Streichen und Spachteln beim Auszug könnte bald Schluss sein. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs besagt jetzt, dass diese "Schönheitsreparaturen" den Mieter benachteiligen, wenn die Wohnung zuvor unrenoviert übergeben wurde. Das Urteil hat Signalwirkung.
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