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Strengere Regeln für Managergehälter Aktionäre dürfen künftig entscheiden

Das Bundeskabinett reagiert mit einem Gesetz auf die Kritik an üppigen Managergehältern. In börsennotierten Unternehmen darf nun nicht mehr der Aufsichtsrat über die Gehälter der Vorstände entscheiden. In Zukunft werden die Aktionäre in der Hauptversammlung über die Vergütung der Konzernspitze abstimmen. Nicht alle Vorstandsmitglieder sind von der neuen Regelung begeistert.
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