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Einschätzung von EuGH-Generalanwalt Für Uber gelten gleiche Regeln wie für Taxi-Firmen

Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe an. Nach Einschätzung des Generalanwalts können EU-Staaten von dem Unternehmen verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe.
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