Turnier trotzdem nicht sicher Gericht hebt Blockade von Djokovics Visum auf
10.01.2022, 07:29 Uhr
Djokovic erringt einen Teilsieg.
(Foto: dpa)
Novak Djokovic verbringt mehrere Tage in einem Quarantänehotel in Melbourne, nachdem er von den australischen Grenzbehörden an der Einreise gehindert wird. Nun erringt der Tennisstar vor Gericht einen Sieg: Die Annullierung seines Visums ist aufgehoben. Durchgestanden ist die Sache damit aber noch nicht.
Novak Djokovic hat im juristischen Tauziehen um seine Einreise in Australien einen ersten Teilsieg errungen. Ein Gericht in Melbourne entschied zugunsten des 34 Jahre alten Tennisstars und ordnete Djokovics Freilassung aus dem Quarantänehotel für Ausreisepflichtige an. Djokovics Anwälte waren gegen die Annullierung seines Visums durch die Grenzschutzbehörden nach der Ankunft des Serben am Mittwoch vorgegangen.
Der Erfolg garantiert aber nicht, dass Djokovic als Titelverteidiger sicher an den Australian Open ab dem 17. Januar teilnehmen kann. Die australische Regierung kündigte bereits an, eine erneute Aufhebung von Djokovics Visum prüfen zu wollen. Der Anwalt der Regierung, Christopher Tan, teilte dem Gericht mit, dass er mit dem Immigrationsminister prüfen werde, ob er von seiner "persönlichen Befugnis zur Annullierung" Gebrauch machen könne.
Zunächst einmal darf Djokovic aber das Abschiebehotel, in dem er sich die vergangenen Tage aufgehalten hatte, verlassen und bekommt seine persönlichen Dinge und Papiere zurück, wie der Kelly anordnete.
In der Verhandlung hatte Richter Anthony Kelly deutlich gemacht, dass Djokovic alles nötige unternommen hätte, um einreisen zu dürfen. Kelly zählte die Schritte auf, die er vor seinem Flug nach Melbourne getätigt hatte und gab an, dass Djokovic Beweise für eine medizinische Ausnahmegenehmigung von einem "Professor und einem äußerst qualifizierten Arzt" vorgelegt habe. Auch ein von der Regierung Victorias unabhängiges Expertengremium habe ihn bestätigt. Kelly schloss seinen Kommentar mit der Frage: "Was hätte dieser Mann noch mehr tun können?"
Djokovics Anwälte hatten sich in ihrer Berufung darauf gestützt, dass ihrem Mandanten eine Ausnahmegenehmigung von zwei unabhängigen medizinischen Gremien genehmigt worden war. Der laut Gerichtsakten ungeimpfte Djokovic sei am 16. Dezember positiv auf das Coronavirus getestet worden. Allerdings gibt es Ungereimtheiten, da er an diesem Tag bei einer per Livestream übertragenen öffentlichen Veranstaltung auftrat. Auch an den folgenden Tagen nahm er Termine wahr, etwa eine Preisverleihung für Nachwuchsspieler. Auf Fotos ist zu sehen, dass er keine Maske trug.
Die Australian Open werden vom 17. bis 30. Januar ausgetragen. Djokovic hat das Turnier neunmal gewonnen - so oft wie kein anderer. Er strebt seinen insgesamt 21. Grand-Slam-Titel an. Damit würde er seine Rivalen Rafael Nadal aus Spanien und Roger Federer aus der Schweiz abhängen und zum alleinigen Grand-Slam-Rekordturniersieger aufsteigen.
Quelle: ntv.de, ara/dpa/sid