Vereitelter Amoklauf in St. Augustin16-Jährige legt Geständnis ab
Gut fünf Monate nach dem vereitelten Amoklauf einer Schülerin in Sankt Augustin hat in Bonn der Prozess gegen die angeklagte 16-Jährige begonnen. Als Motive für ihre Tat nannte das Mädchen Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld.
Zum Auftakt des Prozesses um den vereitelten Amoklauf von Sankt Augustin am 11. Mai 2009 hat die angeklagte 16-jährige Schülerin ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Anklage legt dem derzeit in der Jugendpsychiatrie untergebrachten Mädchen Mordversuch, gefährliche Körperverletzung und Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion zur Last, außerdem Verstöße gegen das Waffengesetz.
Als Motiv für ihre Tat nannte die 16-Jährige vor dem Landgericht Bonn Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Verfahren ist nicht öffentlich.
Die Angeklagte war laut Klageschrift am Morgen des 11. Mai mit Molotowcocktails, einer Schreckschusswaffe und einem Kurzschwert bewaffnet zu ihrem Gymnasium gegangen. Sie plante demnach, einen Lehrer mit dem Schwert niederzustechen und ihm die Schlüssel für die Klassenräume abnehmen. Anschließend wollte sie den Angaben zufolge die Klassenzimmer mit den Molotowcocktails in Brand setzen und die Türen von außen verschließen.
Bei der Vorbereitung des Amoklaufs wurde die Jugendliche aber auf der Schultoilette von der damals 17-jährigen Mitschülerin überrascht, die nun als Nebenklägerin dem Prozess auftritt. Die Angeklagte soll die Mitschülerin daraufhin mit dem Schwert angegriffen und schwer verletzt haben. Nachdem ein Lehrer hinzugekommen war, konnte die Mitschülerin wenig später fliehen.
Misslungener Selbstmordversuch
Der Lehrer eilte ins Schulsekretariat und sorgte für eine Warndurchsage per Lautsprecher an die Schüler. Daraufhin gab die 16-Jährige laut Anklage ihren Tatplan auf und flüchtete nach einem misslungenen Selbstmordversuch mit der Schreckschusswaffe vom Schulgelände. Am späten Abend des Tattages stellte sie sich schließlich der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof.
Nach Angaben des Gerichtssprechers ergaben sich aus der Aussage des Mädchens am ersten Verhandlungstag keine Anhaltspunkte dafür, dass gewaltverherrlichende Computerspiele bei der Tat eine wichtige Rolle gespielt haben könnten. Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
In dem Verfahren sollen zwei Sachverständige Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen erstatten. Außerdem will die Bonner Strafkammer 26 Zeugen vernehmen. Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage bis zum 24. November anberaumt.