Spuren und ein Phantom20 Jahre genetischer Fingerabdruck
Der "genetische Fingerabdruck" hat die Kriminalistik revolutioniert. Zahlreiche Fälle wären sonst nie aufgeklärt worden. Vor 20 Jahren hat der Bundesgerichtshof die Methode als Beweismittel anerkannt.
Sommer 1988, ein Dorf in Niedersachsen: Nach einem Discobesuch bricht ein junger Mann in ein Haus in der Nachbarschaft ein. Die Bewohnerin, eine 78-jährige Frau, überrascht ihn. Der Einbrecher fesselt und knebelt die alte Frau, vergewaltigt und ersticht sie anschließend. Dann nimmt er ihren Schmuck und verschwindet.
Anderthalb Jahre später steht der 26-Jährige vor Gericht. Dass er wirklich der Täter war, ergibt sich unter anderem aus einer Gen-Analyse. Die 1985 an der britischen Universität Leicester entwickelte Methode war bis dahin vor deutschen Gerichten kaum bekannt. Der Verteidiger hielt den "genetischen Fingerabdruck" für ein von vornherein unzulässiges Beweismittel. Der Angeklagte legt Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Strichcode identifiziert Individuen
Mit dem am 5. September 1990 veröffentlichten Grundsatzurteil entscheiden die Karlsruher Richter: Die DNA-Analyse ist als Beweismittel zulässig - jedenfalls, sofern es um die Aufklärung schwerer Verbrechen geht (Az. 5 StR 145/09 vom 21.08.1990). Es ist der Beginn einer kriminalistischen Revolution.
Beim genetischen Fingerabdruck werden bestimmte Teile der Desoxyribonukleinsäure (DNA), des Trägers der menschlichen Erbsubstanz, untersucht. Bei der Aufbereitung ergibt sich eine Art Strichcode. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Code bei zwei Menschen identisch ist, liegt bei etwa eins zu 500 Millionen. So kann mittlerweile durch die Untersuchung dieser DNA-Teile die Identität eines Menschen nahezu sicher festgestellt werden.
Inzwischen, sagt der Leiter des Kriminaltechnischen Instituts beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Werner Kugler, reichen schon mikroskopisch kleine Spuren mit nur wenigen DNA-haltigen Körperzellen zur Identifizierung aus. "Für Straftäter ist es nahezu unvermeidbar, biologisches Zellmaterial am Tatort zurückzulassen - zum Beispiel Hautschuppen nach Berührungsvorgängen."
Moshammer-Mord aufgeklärt
1998 richtete das Bundeskriminalamt in Wiesbaden eine Gen-Datei ein. Mittlerweile sind dort etwa 680.000 Menschen erfasst sowie mehr als 170.000 Tatortspuren. So wurde der Mörder des Münchner Modeschöpfers Rudolph Moshammer überführt: Am Kabel, mit dem Moshammer erdrosselt wurde, war Hautabrieb. Die Zellen zeigten dasselbe DNA-Muster wie Spermaspuren aus einer früheren Vergewaltigung.
Zahlreiche Fälle, die seit Jahren ungelöst waren, konnten mit der neuen Methode aufgeklärt werden - etwa ein Sexualmord an einer Ulmer Schülerin aus dem Jahr 1973. Die Polizei hatte zwar Spermareste sichergestellt, konnte sie jedoch damals nicht auswerten. 27 Jahre später wurde das Material genetisch untersucht. Dann lud die Polizei 120 Männer aus dem Umfeld des Mädchens zur Speichelprobe. Als der Täter den Brief erhielt, stellte er sich.
Im April 1998 riefen die Ermittler nach dem Sexualmord an der elfjährigen Christina aus Strücklingen (Niedersachsen) zum ersten Massen-DNA-Test in Deutschland auf. 18 000 Männer ließen sich Speichelproben entnehmen, unter ihnen der Täter. Der damals 30 Jahre alte Mann, ein Familienvater mit drei Kindern, gestand weitere Missbräuche und einen zweiten Mord. Im Prozess erhielt er die höchstmögliche Haftstrafe.
Rätselhafte Serientäterin
Diesen Herbst schließlich könnte die Geschichte um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 eine neue Wendung erhalten: Ab dem 30. September muss sich die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart- Stammheim als mögliche Mittäterin des Attentats verantworten. Die Ermittler hatten mehr als 30 Jahre nach der Tat DNA-Spuren Beckers auf den Bekennerschreiben gefunden.
Einen vermeintlicher Serientäter der jüngeren Kriminalgeschichte hätte es allerdings ohne DNA-Tests nie gegeben: Jahrelang fahndete die Polizei nach einer "Frau ohne Gesicht". Ihre DNA-Spur fanden die Ermittler zum ersten Mal nach einem Raubmord im Jahr 1993. An rund 40 Tatorten hinterließ die rätselhafte Serientäterin Spuren, unter anderem beim Mord an einer Polizistin in Heilbronn. Dreimal wurde in der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" nach ihr gefahndet. Dann stellte sich heraus: Die Frau hatte für den Hersteller der Wattestäbchen gearbeitet, mit denen DNA-Proben gesichert wurden. Dabei waren ihre Spuren auf die Stäbchen gelangt. Das "Phantom" war enttarnt.