Für vorbildliche VerstorbeneAntrag auf Seligsprechung
Die Seligen der katholischen Kirche werden dort verehrt, wo sie lebten und wirkten. Seit 2005 werden die Vorbilder des gelebten Glaubens auch regional seliggesprochen, am Ort ihrer Taten und Wunder.
Selige und Heilige werden in der katholischen Kirche als Vorbilder christlichen Lebens verehrt. Die Seligsprechung erlaubt die offizielle Verehrung in einer bestimmten Region, die Heiligsprechung dehnt diese Verehrung auf die gesamte katholische Weltkirche aus. Mit der Seligsprechung stellt der Papst fest, dass ein Gestorbener vorbildlich aus dem Glauben heraus gelebt hat und Jesus Christus "in besonderer Weise nachgefolgt" ist.
Den Antrag zur Seligsprechung stellt der örtlich zuständige Bischof. Ein Kirchengericht prüft dann, ob die fragliche Person tugendhaft gelebt hat, im "Ruf der Heiligkeit" gestanden, ein Martyrium erlitten oder Wunder gewirkt hat. Im Fall von Mutter Rosa Flesch, deren Seligsprechungs-Prozess bereits 1957 eingeleitet worden ist, wurde die unerklärbare Heilung eines Unfallopfers nach Fürbitten der Nonne als Wunder gewertet. Nach dem Urteil des Gerichts prüft die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan die Unterlagen und gibt eine Empfehlung an den Papst.
Papst Benedikt XVI. hatte 2005 entschieden, dass die Seligsprechungsfeiern im Regelfall nicht mehr in Rom, sondern im örtlich zuständigen Bistum stattfinden. Damit soll der Unterschied zu Heiligen deutlicher werden. Nach dieser Neuregelung wurde als erster Deutscher der Pfälzer Ordensgründer Paul Josef Nardini im Oktober 2006 im Dom von Speyer seliggesprochen. Im ältesten deutschen Bistum Trier werden 50 Heilige als "Trierer Heilige" besonders verehrt.