Panorama

Große Richtigstellungen "Bild" und "B.Z." zahlen hohe Entschädigung an Polizistin

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Aus "handwerklichen Fehlern" wurden beim Springer-Verlag unwahre Behauptungen.

Aus "handwerklichen Fehlern" wurden beim Springer-Verlag unwahre Behauptungen.

(Foto: picture alliance / imageBROKER)

Am Ende stimmt wenig bis gar nichts: Berliner Zeitungen des Springer-Konzerns verbreiten mehrfach Unwahrheiten über eine Berliner Polizistin, die ihr Anwalt einen unfassbaren Rufmord nennt. Die beiden Zeitungen entschuldigen sich, deutlich sichtbar für Millionen. Teuer wird ihr Vorgehen wohl auch.

Nach der erfundenen und schwer diffamierenden Berichterstattung über eine Berliner Polizistin müssen mehrere Medien der Hauptstadt der Betroffenen eine hohe Entschädigung zahlen und sich deutlich sichtbar für Millionen Leser zu ihrem Vorgehen bekennen. So erscheinen die "Bild"-Zeitung und die "B.Z." sowohl in den Printausgaben als auch Online mit großen und prominent platzierten Richtigstellungen.

Darin bekennen sie sich, in mehreren aufeinanderfolgenden Berichten Falschbehauptungen verbreitet zu haben. "Keine dieser Behauptungen war zutreffend", heißt es weiter. "Sie sind widerlegt." Die Redaktionen räumen weiter ein, der Betroffenen "großen Schaden zugefügt" zu haben und entschuldigen sich.

Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf den Anwalt der Betroffenen berichtet, wurde ein Vergleich mit dem Springer-Konzern geschlossen. Zu Details äußerte er sich nicht. Die Zeitung berichtet derweil von 150.000 Euro, die der Konzern an die Beamtin zahlt.

In den ab November veröffentlichten Berichten hatte es geheißen, die betroffene Polizistin sei eine trans Frau und habe zwei Bundespolizisten sexuell missbraucht. Die Berichte könnten Recherchen des "Tagesspiegel" zufolge Teil einer Kampagne bei Wahlen zu Interessenvertretungen innerhalb der Polizei gewesen sein. Die Zeitung zitiert den Anwalt der Betroffenen mit den Worten: "Dieser Fall ist monströs. Das ist die Geschichte eines unfassbaren Rufmordes."

"Bild"-Chefin Marion Horn hatte im März die Frau um Entschuldigung gebeten. "Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Trotzdem - das hätte uns nicht passieren dürfen." Ihnen seien "handwerkliche Fehler" unterlaufen. Zur Erinnerung: In der Richtigstellung heißt es nun, "keine dieser Behauptungen war zutreffend".

Quelle: ntv.de, jwu

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