"Ein schwarzer Tag"Freisprüche im Pascal-Prozess
Mit Freisprüchen geht eines der aufwendigsten Gerichtsverfahren der deutschen Rechtsgeschichte nach drei Jahren zu Ende. Das Saarbrücker Landgericht sprach zwölf Angeklagte im Prozess um den Missbrauch und die Ermordung des fünfjährigen Pascal mangels Beweisen frei. Vier Angeklagte hatten ihre Geständnisse widerrufen. Von Pascal fehlt seit 2001 jede Spur. Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision an.
Der Prozess um das Verschwinden des fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Das Saarbrücker Landgericht sprach die verbliebenen zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. Den acht Männern und vier Frauen im Alter von 38 bis 64 Jahren war zur Last gelegt worden, den fünf Jahre alten Jungen im September 2001 im Hinterzimmer einer Bierkneipe vergewaltigt und getötet oder Beihilfe zu der Tat geleistet zu haben. Von Pascal fehlt bis heute jede Spur. Lediglich die Hauptangeklagte Christa W., die Wirtin der berüchtigten "Tosa"-Klause, wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie mit Betäubungsmitteln gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision beim Bundesgerichtshof an. Die Freisprüche seien angesichts der Ergebnisse der Beweisaufnahme "nicht nachzuvollziehen", hieß es in einer schriftlichen Mitteilung.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor überzeugt gezeigt, dass Pascal vor sechs Jahren von Kinderschändern in der "Tosa-Klause" sexuell missbraucht und dabei mit einem Kissen erstickt wurde. Sie forderte Verurteilungen wegen Mordes - auch durch Unterlassen - in Tateinheit mit sexuellem Kindesmissbrauch. Die Verteidiger hielten die Vorwürfe dagegen für nicht bewiesen und hatten Freisprüche beantragt.
Mord-Freispruch auch für Kneipenwirtin
"Der Verdacht bleibt, aber auf bloßen Verdacht hin darf niemand verurteilt werden", erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Er halte es "durchaus für möglich", dass sich das Geschehen so abgespielt habe wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt. Den Angeklagten sei aber weder Schuld noch Unschuld nachgewiesen worden. Bereits im Juni 2006 hatte das Gericht wegen Zweifeln am Mordvorwurf die Haftbefehle gegen alle Angeklagten ausgesetzt.
Die Kneipenwirtin Christa W. wurde lediglich wegen eines mitverhandelten Drogendeliktes zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte für ihren Sohn Drogen ins Gefängnis geschmuggelt. Die Staatsanwaltschaft hatte die 54-Jährige als Drahtzieherin und als die "zentrale Figur" eines Kinderschänderrings bezeichnet.
Geständnisse widerrufen
Vier Angeklagte hatten in dem Prozess Geständnisse abgelegt beziehungsweise andere belastet, ihre Aussagen aber zurückgezogen und erklärt, die Ermittler hätten sie unter Druck gesetzt und mit suggestiven Fragen zu falschen Angaben gebracht. Mit dreijähriger Dauer ging damit eines der aufwendigsten Gerichtsverfahren der deutschen Rechtsgeschichte zu Ende. In fast 150 Verhandlungstagen waren nahezu 300 Zeugen vernommen worden.
Pascal verschwand am 30. September 2001 mit seinem Fahrrad in Saarbrücken-Burbach. Er soll mit Süßigkeiten in die nahe gelegene "Tosa-Klause" gelockt und von vier Männern vergewaltigt worden sein. Einer der Täter soll gemeinsam mit der Wirtin der Aushilfe Andrea M. befohlen haben, das schreiende Kind mit einem Kissen ruhig zu stellen. Andrea M. hatte die Tötung zunächst gestanden, später aber ihre Aussage widerrufen. Für sie hatte Oberstaatsanwalt Josef Pattar eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten gefordert und eine Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.
Andrea M. und Dieter S. sollen die Leiche des Kindes in einen blauen Müllsack gelegt und gemeinsam mit der Wirtin zu einer Kiesgrube im nahe gelegenen Forbach (Frankreich) gebracht haben. Sie wurde bei den Suchaktionen nicht gefunden.
Die Wirtin war zeitweise Vormund von Andrea M. und Pflegemutter von deren 1995 geborenem Sohn. Dieser hatte Anfang 2002 das Verfahren ins Rollen gebracht, nachdem seine Betreuer bei ihm sexuellen Missbrauch vermutet hatten. Einigen Angeklagten wurde auch Kindesmissbrauch an diesem Jungen und einem zehnjährigen Mädchen vorgeworfen.
"Ein schwarzer Tag"
Die Freisprüche vom Mord- und Missbrauchsvorwurf bedeuteten einen "schwarzen Tag", kritisierte die Deutsche Kinderhilfe Direkt den Prozessausgang. Wäre der Schlüsselzeuge der Anklage, Pascals Spielkamerad, von einem qualifizierten Richter vernommen und die Aussage dabei in einem kindgerechten Video-Vernehmungszimmer aufgezeichnet worden, "wäre es den Verteidigern nicht gelungen, seine Glaubwürdigkeit nachträglich in Frage zu stellen".
Die Organisation forderte als Schlussfolgerung mehr Rechte für Kinder als Verbrechensopfer vor Gericht. "Unser Rechtssystem ist auf Kinder als Opfer oder Zeugen in Strafprozessen nicht hinreichend eingestellt", teilte Kinderhilfe in Berlin mit. "Es fehlt an Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie qualifizierten Richtern und Gutachtern."