Panorama

Auch Mord und SklavereiFritzl gesteht alles

18.03.2009, 15:41 Uhr

Im Prozess um das Inzest-Drama hat sich Josef Fritzl unerwartet "im Sinne der Anklage" für schuldig bekannt und ein volles Geständnis abgelegt. Damit dürfte der Inzest-Täter, Mörder und Vergewaltiger nicht mehr in Freiheit kommen.

Vor dem Schwurgericht in St. Pölten hat sich der 73-jährige Josef Fritzl überraschend in allen Anklagepunkten "schuldig" bekannt. Dazu gehören der Vorwurf des Mordes ebenso wie der Vorwurf der Sklaverei. Damit ist eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Inzesttäter von Amstetten möglich. Eine Rückkehr des Rentners in Freiheit wäre dann angesichts seines Alters nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.

Fritzl begründete seinen Sinneswandel mit der auf Video aufgezeichneten Aussage seiner Tochter Elisabeth vom Vortag. Er hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller gefangen gehalten und immer wieder vergewaltigt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme soll das Urteil über den wegen Mordes, Vergewaltigung und Inzest angeklagten Fritzl am Donnerstag fallen.

Berichte, wonach die heute 42 Jahre alte Elisabeth Fritzl persönlich am Dienstag im Gerichtssaal war, wurden sowohl vom Gerichtssprecher Franz Cutka als auch von Fritzls Verteidiger Rudolf Mayer nicht dementiert. "Wenn sie im Gerichtssaal war, dann könnte das seinen (Fritzls) Sinneswandel erklären", sagte der Strafverteidiger nach der Verhandlung am Vormittag. Auf die Frage, ob Fritzl ihn zuvor von seinem Sinneswandel informiert habe, sagte Mayer: "Nein, das hat er nicht!"

Voll zurechnungsfähig

Der Mordvorwurf wegen unterlassener Hilfeleistung bezieht sich auf ein Baby, das Elisabeth im Jahr 1996 im Kellerverlies zur Welt brachte und das 66 Stunden danach starb. Er habe das kranke Baby nicht absichtlich sterben lassen, sondern dessen Gesundheitszustand falsch eingeschätzt, erklärte Fritzl.

Nach Fritzls überraschendem vollen Geständnis machte die psychiatrische Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner deutlich, dass Josef Fritzl in keiner Weise geisteskrank und für den gesamten Verlauf seines Verbrechens von 24 Jahren voll schuldfähig sei.

Wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörungen und seiner Neigung zur Gewalt empfahl sie dem Gericht, den Angeklagten nach der Verbüßung seiner erwarteten Strafe zur Behandlung in eine Anstalt für abnorme Straftäter zu schicken.

Tod in Kauf genommen

Wie ein technisches Gutachten ergab, nahm Fritzl während seiner Abwesenheit auf teils wochenlangen Reisen den Tod der Kellerinsassen in Kauf. Bei seinen Vernehmungen hatte der gelernte Elektro-Techniker angegeben, dass die Türen zu dem Kellerverlies durch eine Zeitschaltuhr entsichert worden wären, falls er nicht zurückgekehrt wäre. Dem Gutachten zufolge hatte er aber niemals eine Zeitschaltuhr installiert.