Panorama

Jakob von Metzlers Mörder Gäfgen will Schmerzensgeld

2002 entführte und ermordete Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler.

2002 entführte und ermordete Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen will Schmerzensgeld. Der 35-Jährige muss am 17. März persönlich vor dem Frankfurter Landgericht erscheinen, sagte Gerichtssprecher Arne Hasse. Gäfgen fordere in dem Zivilverfahren 10.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen, weil er nach einer Folterandrohung der Polizei traumatisiert sei. Hinzu komme eine Schadenersatzklage, deren Streitwert auf 5000 Euro festgelegt worden sei. Gäfgen hatte 2002 den elf Jahre alten Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und umgebracht.

Das Strafverfahren gegen Gäfgen wird nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht noch einmal aufgerollt. Der Antrag auf Wiederaufnahme fast achteinhalb Jahre nach der Tat sei unzulässig, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Sebastian Zwiebel. Die Anklagebehörde habe die Akten an das Landgericht Darmstadt weitergeleitet und dafür plädiert, den Antrag zurückzuweisen. Für den Wiederaufnahmeantrag fehle eine Grundlage. Wann das Landgericht entscheidet, ist offen.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer beruft sich in seinem Wiederaufnahmeantrag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dieser hatte eine Folterandrohung der Polizei gegen Gäfgen angesichts des absoluten Folterverbots der Menschenrechtskonvention als "unmenschliche Behandlung" eingestuft. Der Gerichtshof habe aber auch festgestellt, dass das Frankfurter Urteil nicht auf der Verletzung der Konvention beruht, argumentiert Zwiebel. Daher fehle die Grundlage für eine Wiederaufnahme.

Der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident hatte bei den Vernehmungen von Gäfgen 2002 angeordnet, ihn mit Gewalt zu bedrohen. Der leitende Polizeibeamte hatte dies damit begründet, es sei vier Tage nach dem Verschwinden des Jungen ausschließlich darum gegangen, diesen möglicherweise noch lebend zu finden.

Quelle: ntv.de, dpa

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