Panorama

Mosley setzt sich vor deutschem Gericht durchGoogle muss Sex-Bilder zensieren

24.01.2014, 13:10 Uhr

Rückschlag für den Suchmaschinen-Riese Google: Der Sportfunktionär Max Mosley gewinnt im Prozess um Bilder aus einen persönlichen Sex-Video. Der Brite versucht mit aller Macht, die Aufnahmen aus dem Netz zu bekommen.

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Max Mosley kämpft gegen peinliche Bilder. (Foto: dpa)

Der Suchmaschinenbetreiber Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley nicht weiter verbreiten. Der Konzern müsse es künftig unterlassen, die Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht.

Die Bilder verletzten den 73-Jährigen schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig anzeigt, droht nach der Entscheidung des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

In diesem besonderen Fall sei nicht vorstellbar, dass die Bilder in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten, betonte Käfer. Ausnahmsweise werde daher allgemein die Verbreitung der Fotos untersagt - und nicht, wie sonst bei ähnlichen Verfahren üblich, das Verbot auf einen bestimmten Kontext oder einen bestimmten Link beschränkt.

Die Bilder stammen ursprünglich aus einem Sex-Video, dass die inzwischen eingestellte britische Zeitung "News of the World" 2008 veröffentlicht hatte. Mosley geht seit längerem in verschiedenen Ländern gerichtlich gegen die Veröffentlichung vor.

Unternehmen will Berufung einlegen

Mosley hat bisher Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Über die Google-Suchergebnisse seien die Bilder aber immer wieder neu verbreitet worden, sagte Käfer. Der Konzern habe sich auch nicht bemüht, etwa eine Filtersoftware zu entwickeln, um künftige Rechtsverstöße zu vermeiden.

Die Pressekammer äußerte sich nicht dazu, wie Google das Urteil technisch umsetzen soll. Bei früheren Verhandlungsterminen hatte die Richterin aber etwa eine Filtersoftware ins Spiel gebracht. Google wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine "Zensurmaschine".

Der Suchmaschinenbetreiber sieht in dem Urteil ein "beunruhigendes Signal" und will dagegen Berufung einlegen. Die Entscheidung beziehe sich zwar nur auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte, erklärte Sprecher Kay Oberbeck. Dennoch: "Es könnte dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden." Nach Ansicht des Unternehmens widerspricht dies europäischer Gesetzgebung.

Quelle: ntv.de, fma/dpa/AFP