Panorama

Prozess um Bestechlichkeit und BetrugHaft für Star-Chirurg Broelsch

12.03.2010, 10:41 Uhr

Der renommierte Transplantations-Chirurg Prof. Broelsch muss für drei Jahre hinter Gitter. Die Richter verurteilen den früheren Chefarzt des Essener Universitätsklinikums und Träger des Bundesverdienstkreuzes wegen Bestechlichkeit, Nötigung, Betruges und Steuerhinterziehung.

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Broelsch (M) muss für drei Jahre hinter Gitter. (Foto: AP)

Das Essener Landgericht hat den weltweit renommierten Transplantations-Chirurgen Prof. Christoph Broelsch zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter bestraften den früheren Chefarzt des Essener Universitätsklinikums wegen Bestechlichkeit, Nötigung, Betruges und Steuerhinterziehung. Der 65-Jährige soll unter anderem todkranke Krebspatienten dazu genötigt haben, "freiwillige" Spenden an das Uniklinikum zu leisten, um frühzeitiger und durch den Chefarzt persönlich behandelt zu werden.

Mit dem Urteil blieben die Richter ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung beantragt.

Der suspendierte Chefarzt hatte während des Prozesses die Anklage als "diskreditierend und rufschädigend" bezeichnet und alle Vorwürfe von sich gewiesen.

Der Anklage zufolge soll Broelsch zwischen 2002 und 2007 fast 40 Kassenpatienten dazu gedrängt zu haben, "Zusatzhonorare" zu zahlen, um "zeitnah" und vor allem durch den Chefarzt selbst behandelt zu werden. Die insgesamt rund 200.000 Euro seien als Spenden deklariert worden.

"Erst Reiche, dann Politiker ..."

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Er habe die im Gesundheitswesen verankerte Unterscheidung zwischen Privat- und Kassenpatienten "nicht erfunden", so Broelsch vor Gericht. (Foto: AP)

Die ersten Vorwürfe gegen den Leibarzt des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau waren im Frühjahr 2007 erhoben worden. Anschließend hatten sich immer mehr Ex-Patienten bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und von ihren Erfahrungen mit dem Chefarzt berichtet. Laut Anklage soll Broelsch den Patienten erklärt haben, er behandle "erst Reiche, dann Politiker, dann Privatpatienten und erst danach Kassenpatienten".

Den anschließenden Hinweis auf die Möglichkeit, der Uniklinik eine Spende für Wissenschaft und Forschung zukommen lassen zu können, hätten die zum Teil todkranken Krebspatienten als Druckmittel auffassen müssen, so die Staatsanwaltschaft.

300.000 Euro Steuerschaden

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Die Akten der Staatsanwaltschaft in dem Prozess gegen Broelsch. (Foto: dpa)

Die umstrittene Spenden-Praxis bewertet die Anklagebehörde als besonders schweren Betrug und Bestechlichkeit. Broelsch soll die Eingänge auf einem bei der Uniklinik auf seinen Namen geführten Konto jahrelang nicht bei der Einkommenssteuererklärung angegeben haben. Den Steuerschaden beziffert die Anklage auf rund 300.000 Euro.

Träger des Bundesverdienstkreuzes

In seinen insgesamt neun Jahren als Chefarzt an der Uniklinik Essen habe er mehr als 5000 Patienten behandelt, unterstrich Broelsch. Er habe nicht allen helfen können, aber vielen das Leben gerettet.

Der Bundesverdienstkreuzträger fügte hinzu, er habe die im Gesundheitswesen verankerte Unterscheidung zwischen Privat- und Kassenpatienten "nicht erfunden".

Quelle: dpa/AFP