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Entscheidung im Indizienprozess Hannas Mörder zu neun Jahren Haft verurteilt

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Verteidigerin Rick hielt die Schuld ihres Mandanten zum Prozessende keineswegs für erwiesen.

Verteidigerin Rick hielt die Schuld ihres Mandanten zum Prozessende keineswegs für erwiesen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Oktober 2022 wird die Studentin Hanna nach einer Party tot in einem Fluss im Chiemgau gefunden. Vor Gericht muss sich ein damals 20-Jähriger für die Tat verantworten. Seine Verteidiger plädieren zum Prozessende auf Freispruch - doch die Richter sehen seine Schuld als bewiesen an.

Im Indizienprozess um den Tod der Studentin Hanna hat das Landgericht Traunstein den angeklagten jungen Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. Nach Auffassung der Jugendkammer hat der damals 20-Jährige die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven verfolgt, von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den nahen Bärbach geworfen. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kündigte bereits an, die Entscheidung anfechten zu wollen. Seine Verteidigerin Regina Rick erklärte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses, Revision einlegen zu wollen. Sie sprach von der "Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges" und betonte: "Sowas kann der BGH nicht akzeptieren."

Die Vorsitzende Richterin sagte hingegen, es handele sich bei dem Tod von Hanna nicht um einen Unfall. Laut Obduktion ertrank die 23-Jährige. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch 20 Jahre alt war und ihm Gutachter Reifeverzögerung attestierten, verhängte das Gericht eine Jugendstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte für den inzwischen 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt. Die Anklage sah nach rund einem halben Jahr Prozessdauer und mehr als 30 Verhandlungstagen die Schuld des Angeklagten vollumfänglich bestätigt.

Die Anwälte des jungen Mannes hatten hingegen Freispruch gefordert. Sie sahen viele Widersprüche unter anderem in Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen - und halten die Schuld ihres Mandanten keineswegs für erwiesen. Nach ihrer Auffassung könnte Hanna, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach gestürzt sein.

Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger an dem Prozess teil. Deren Anwalt hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft angeschlossen. Er sagte in seinem Plädoyer, für die Eltern stelle sich tausendfach die Frage: "Warum?" Diese Frage sei in dem Prozess bedauerlicherweise unbeantwortet geblieben.

Hanna hatte in jener Nacht im Oktober 2022 im "Eiskeller" gefeiert und die Disco am frühen Morgen verlassen. Zu Hause kam sie nie an. Stunden später fand ein Passant ihre Leiche viele Kilometer weiter im Fluss Prien, in den der Bärbach mündet.

Quelle: ntv.de, spl/dpa

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