Verzicht auf Revision, Rücktritt beim FC Bayern Hoeneß wird seine Gefängnisstrafe antreten
14.03.2014, 11:00 Uhr
"Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen stelle ich mich", schreibt Uli Hoeneß. Er tritt von seinen Ämtern beim Fußball-Bundesligisten FC Bayern zurück und seine Haftstrafe an. Sein Anwalt hatte etwas anderes angekündigt.
Der verurteilte Steuerhinterzieher Uli Hoeneß verzichtet darauf, das Rechtsmittel der Revision einzulegen und akzeptiert damit seine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Durch die Revision hätte Hoeneß erwirken können, dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Eigentlich hatte Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen angekündigt, dass er diesen Weg gehen möchte. Die Staatsanwaltschaft hat auch noch die Möglichkeit, Revision einzulegen.
In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt Hoeneß, er habe sich mit seiner Familie besprochen und dann beschlossen, das Urteil anzunehmen. "Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung." Er fügt hinzu: "Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich."
Uli Hoeneß tritt auch als Präsident des FC Bayern München und als Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG zurück. Der Verein sei und bleibe sein Lebenswerk. "Ich werde diesem großartigen Verein und seinen Menschen auf andere Weise verbunden bleiben solange ich lebe."
Lesen Sie die Erklärung von Uli Hoeneß hier im Wortlaut.
Die Entscheidung von Hoeneß kommt überraschend, nachdem sein Anwalt Feigen nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal zu Journalisten gesagt hatte, "natürlich" werde sein Mandant in Revision gehen. Dabei wäre es nicht nur darum gegangen, diesen Einzelfall neu zu verhandeln. Der Prozess hat auch die Frage aufgeworfen, wie mit einer "nicht idealen Selbstanzeige" umzugehen sei, wie es Feigen ausdrückte.
Weiterhin hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Revision einzulegen und damit den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Ob sie das tut, will sie Anfang kommender Woche entscheiden. Sie hatte für Hoeneß eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert, und die Tat als besonders schweren Fall eingestuft. Der Richter war mit dem Strafmaß zwei Jahre unter dieser Forderung geblieben.
Quelle: ntv.de, che