Von Psychiatrie ins Gefängnis Höxter-Täter wohl doch voll schuldfähig
02.09.2020, 14:27 Uhr
Wilfried W. und seine Ex-Frau wurden wegen Mordes durch Unterlassen und versuchten Mordes zu 11 und 13 Jahren Haft verurteilt.
Zusammen mit seiner Ehefrau lockt Wilfried W. mehrere Frauen in sein Haus in Höxter und misshandelt sie - zwei von ihnen sterben. Im Prozess vor zwei Jahren wird der Angeklagte wegen verminderter Schuldfähigkeit in einer Psychiatrie untergebracht. Jetzt soll er aber doch ins Gefängnis.
Zwei Jahre nach den Urteilen im Prozess um das Horrorhaus von Höxter soll Wilfried W. von der Psychiatrie in ein Gefängnis verlegt werden. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster entschied bei der jährlichen Überprüfung der Unterbringung den Angaben zufolge, dass die verminderte Schuldfähigkeit nicht gegeben sei. Grundlage der Entscheidung waren demnach eine Stellungnahme der Klinik sowie das Gutachten eines Sachverständigen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden, wie ein Gerichtssprecher weiter sagte. Demnach prüfen die Anwälte von W. noch, ob sie Beschwerde einlegen. Die Staatsanwaltschaft will demnach in den kommenden Wochen prüfen, ob sie nach Ablauf der Haftstrafe eine Sicherheitsverwahrung anstrebt.
W. und seine Ex-Frau wurden wegen Mordes durch Unterlassen und versuchten Mordes im Oktober 2018 zu 11 und 13 Jahren Haft verurteilt. In dem Prozess attestierte eine Gutachterin dem intellektuell stark eingeschränkten Mann eine verminderte Schuldfähigkeit.
Der Fall sorgte wegen seiner Rohheit und Brutalität bundesweit für Entsetzen. Die beiden hatten zwei Frauen durch Kontaktanzeigen in ihr Haus gelockt und sie so schwer misshandelt, dass sie starben. Zwei weitere Frauen misshandelten die beiden Angeklagten ebenfalls schwer, sie überlebten aber.
Quelle: ntv.de, can/AFP