Kulturstaatsminister schnürt MillionenpaketHoffnung im Filmabgabe-Streit
Die Filmförderungsanstalt hat in der Auseinandersetzung um die Filmabgabe die Weichen für eine Einigung gestellt. Auf Initiative von Kulturstaatsminister Bernd Neumann gab sie ein Verhandlungsangebot ab, nachdem die Kinobetreiber als Gegenleistung für die Zahlung der Abgabe 40 Millionen Euro für die Digitalisierung der Kinos erhalten sollen.
Im Streit um die Kinoabgabe hat die Filmförderungsanstalt FFA jetzt einen überraschenden Einigungsvorschlag gemacht. Auf Initiative von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der am Freitag an einer Verwaltungsratssitzung der FFA in Berlin teilnahm, sollen den Kinobetreibern für die geplante flächendeckende Digitalisierung der deutschen Kinolandschaft als Anschubfinanzierung in den nächsten fünf Jahren bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Laut FFA kündigte Neumann außerdem an, sich darum zu bemühen, "dass zusätzliche öffentliche Mittel bereitgestellt werden können".
Als Gegenleistung erwarte die FFA die Rücknahme der Klagen der Filmtheaterbesitzer gegen die Kinoabgabe und die "vorbehaltlose Zahlung der Abgabe", heißt es in einer Pressemitteilung. Mehrere Kinobetreiber hatten gegen die jetzige Form der Kinoabgabe an die Filmförderungsanstalt mit Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Sie fühlen sich benachteiligt, da die Abgabe für die Kinos fix nach Umsatz festgelegt ist, andere Zahler wie beispielsweise Fernsehsender sie aber frei aushandeln können.
Aufschwung des deutschen Films in Gefahr
Die Kinobetreiber zahlten die Abgabe daher nur noch unter Vorbehalt, womit ein Kernstück der Filmförderung in Deutschland in Gefahr geriet. Die FFA musste einen Nothaushalt aufstellen, um die Filmförderung fortsetzen zu können. Neumann sah den andauernden Aufschwung der deutschen Filmwirtschaft und den Erfolg des deutschen Films im In- und Ausland in Gefahr und hatte daher angekündigt, das Problem noch vor der Sommerpause lösen zu wollen. Offenbar will er auch das Filmfördergesetz korrigieren. Er hatte bereits eine Prüfung angekündigt, "inwieweit wir mit einer Novellierung des Gesetzes die 'Gleichbehandlung' herstellen können".
Ziel der jetzigen FFA-Initiative sei "die Beilegung der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen einigen Kinobetreibern und der FFA", heißt es ausdrücklich in der Pressemitteilung. Der Vorschlag beinhalte zudem "die Überprüfung des Filmförderungsgesetzes 2009 im Hinblick auf die Abgabengerechtigkeit der Zahlergruppen untereinander".
Digitalisierung der Kinolandschaft wird forciert
Die Filmförderungsanstalt hat nach eigenen Angaben einen Beschluss "zur flächendeckenden Digitalisierung der deutschen Kinolandschaft gefasst". Er sieht eine Strukturhilfe für die Kinobetreiber vor, die in vielen Fällen - vor allem bei kleineren oder mittleren Filmtheatern - die digitale Umrüstung nicht völlig aus eigener Kraft finanzieren können. Der FFA-Vorstand soll jetzt bis zum 1. Oktober "ein beschlussfähiges Finanzierungs- und Umsetzungskonzept" vorlegen.
Laut Neumann ruht die Filmförderung in Deutschland auf vier Säulen: die Länderförderung, die seines Hauses, den vom Bund finanzierten Deutschen Filmförderfonds sowie die Filmförderungsanstalt. Insgesamt kämen so 300 Millionen Euro pro Jahr zusammen. Die FFA verfügte bisher über einen Etat von 70 Millionen Euro, mit denen Filmprojekte gefördert.