Panorama

Historisches Urteil in KanadaIndianer bekommen Landrechte zurück

27.06.2014, 11:00 Uhr
Indianer
Ureinwohner Kanadas bei einem Protestmarsch in Vancouver im vergangenen Jahr. (Foto: REUTERS)

Die Indianer Nordamerikas haben nach der Ankunft der Europäer so ziemlich alles verloren. Nun betreibt das Oberste Gericht Kanadas ein Stück Wiedergutmachung. Sie bekommen Rechte auf ihr altes Land zurück.

Es ist ein historisches Urteil: Kanadas Oberstes Gericht hat einem Indianerstamm umfangreiche Rechte über sein altes Siedlungsgebiet zurückgegeben. Die 3000 Angehörigen der Tshilqot'in hätten das "historische Recht" zur Besiedlung und Nutzung eines Gebiets von 2000 Quadratkilometern in British Columbia, urteilte das Gericht. Der Rechtsspruch könnte weitreichende Bedeutung für Minen-, Forst- und andere Wirtschaftsprojekte haben.

Vor zwei Jahren hatte ein Gericht in British Columbia den Anspruch der Tshilqot'in noch zurückgewiesen. Sie hätten nicht bewiesen, dass ihre Vorfahren zur Zeit der Ankunft der ersten europäischen Siedler ein "bestimmtes Stück Land" in dem Gebiet nutzten. Das Oberste Gericht urteilte nun aber, dass ein "historisches Recht" sich auch auf Gebiete erstrecke, die etwa fürs Jagen und Fischen genutzt wurden, und über die ein Volk "eine effektive Kontrolle" hatte.

"Diese Entscheidung wird sicher als eines der wichtigsten und grundlegendsten Urteile des Obersten Gerichts von Kanada in die Geschichte eingehen", sagte der Sprecher der Versammlung der Ersten Nationen, Ghislain Picard. Die Versammlung ist die Hauptvertretung der rund 1,4 Millionen Ureinwohner des Landes. Mit dem Urteil endet ein rund 30-jähriger Rechtsstreit. Der hatte 1983 begonnen, als die Provinzregierung eine Genehmigung zum Holzeinschlag in einer Region erteilt hatte, die die Ureinwohner als Teil ihres angestammten Siedlungsgebietes betrachteten.

Die Anerkennung ihres Rechtsanspruchs auf das Gebiet bedeutet nicht, dass sie vollständig darüber verfügen können. Doch kann die Regierung künftig keine Wirtschaftsprojekte mehr genehmigen ohne die Zustimmung der Ureinwohner, wenn sie nicht ein übergeordnetes öffentliches Interesse nachweist und die Ureinwohner für ihre Verluste entschädigt.

Quelle: ntv.de, vpe/AFP