Panorama

Minute zu spät, Lohn gekürztBahn in Japan verliert Streit um 40 Cent

20.04.2022, 11:19 Uhr (aktualisiert)
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Ein japanisches Gericht gibt dem Lokführer Recht: Er erhält sein Geld zurück. (Foto: dpa)

Weil sich der Lokführer im Gleis irrt, hat sein Zug eine ganz leichte Verspätung. Der japanische Bahnbetreiber zieht dem Mann daraufhin umgerechnet einen Centbetrag vom Gehalt ab. Der Angestellte klagt dagegen vor Gericht. Nun fällt das Urteil.

Ein Gericht in Japan hat einem Lokführer recht gegeben, der sein Geld zurück haben wollte. Sein Arbeitgeber hatte ihm wegen einer Minute Verspätung seinen Lohn gekürzt: umgerechnet 40 Cent. Das zuständige Bezirksgericht in der Präfektur Okayama verurteilte den angeklagten Bahnbetreiber West Japan Railway Company (JR West) dazu, dem in diesem Jahr verstorbenen Lokführer einschließlich entgangener Überstundenzahlung 56 Yen zu zahlen. Dies berichtet die Tageszeitung "Yomiuri Shimbun".

Der Lokführer hatte 2020 einen leeren Zug am Bahnhof Okayama in ein Depot fahren sollen, sich aber zunächst im Bahnsteig geirrt. Dadurch verzögerte sich die Abfahrt um eine Minute. Zur Bestrafung wurde ihm der Lohn um 43 Yen gekürzt. Dagegen zog der Lokführer vor Gericht.

Der Bahnbetreiber JR West hatte die Lohnkürzung mit ihrem strengen Arbeitsprinzip gerechtfertigt: "keine Arbeit, kein Lohn". Der Lokführer habe während der Verwechslung nicht gearbeitet. Dagegen argumentierte die Klägerseite, die beanstandete, eine Minute Verspätung sei sehr wohl Arbeitszeit gewesen. Außerdem sei es durch das Versehen des Lokführers zu keinerlei Unterbrechung der Zugfahrpläne gekommen.

Der Lokführer hatte vor Gericht die ihm gekürzten 43 Yen plus 13 Yen an Überstundengeld eingefordert - außerdem 2,2 Millionen Yen (16.300 Euro) Schadenersatz für die durch die Entscheidung seines Arbeitgebers verursachten psychischen Leiden. Der bizarre Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die legendäre Pünktlichkeit japanischer Bahnen, aber auch auf Japans nicht selten ausbeuterische Arbeitswelt.

(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 19. April 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, hul/dpa

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