Buch wird ungeschwärzt verkauftKachelmann darf D. nennen
Rolle rückwärts im juristischen Ringen um das Buch von Wettermoderator Jörg Kachelmann: Eine einstweilige Verfügung, wonach der Schweizer den vollen Namen seiner Ex-Geliebten nicht nennen darf, gilt nicht mehr. Damit kann der Verkauf fortgesetzt werden, ohne dass entsprechende Stellen unkenntlich gemacht werden.
Jörg Kachelmann darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. doch wieder mit vollem Namen in der Öffentlichkeit nennen. Das Landgericht Mannheim hob zwei einstweilige Verfügungen gegen den 54-jährigen Schweizer Moderator und den Heyne-Verlag wieder auf, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit kann auch Kachelmanns Buch "Recht und Gerechtigkeit" wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.
D. hatte den Moderator der Vergewaltigung bezichtigt. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden. Die Radiomoderatorin hatte sich zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass Kachelmann sie in seinem Buch mit vollem Namen erwähnt.
D. kündigt Rechtsmittel an
Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht die Entscheidung nun wieder auf. Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte "Kriminelle" zu nennen. Die Bezeichnung als "Falschbeschuldigerin" bleibt hingegen erlaubt.
Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker hatte argumentiert, die Ex-Geliebte müsse eine Namensnennung dulden, da sie sich selbst nach Ende des Strafprozesses in die Öffentlichkeit begeben hatte - unter anderem mit einem Interview und einem Titelfoto in der Zeitschrift "Bunte".
Der Münchner Heyne-Verlag hatte zwischenzeitlich eine modifizierte Auflage mit abgekürztem Namen auf den Markt gebracht. Zu möglichen Schadenersatzforderungen wollte sich der Verlag nicht äußern. "Ob ein Schaden entstanden ist, ist im Moment noch nicht absehbar", sagte Verlagsjustiziar Rainer Dresen. D.s Rechtsanwalt Manfred Zipper kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.