Verletzung des Persönlichkeitsrechts Kachelmann verlangt Schmerzensgeld
25.02.2015, 16:02 UhrEin Klageverfahren des Fernsehmoderators Kachelmann gegen die "Bild"-Zeitung beginnt vor dem Kölner Landgericht. Es geht dabei um ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe. Der Schweizer hat auch gegen andere Medien geklagt.
In der Schmerzensgeld-Klage des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann gegen die "Bild"-Zeitung hat das Landgericht Köln eine gütliche Einigung angeregt. Andernfalls werde die Kammer ihre Entscheidung am 24. Juni mitteilen, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Eßer.
Der Jurist ließ durchblicken, dass die Kammer in einigen Fällen tatsächlich zu dem Schluss kommen könnte, dass "Bild" das Persönlichkeitsrecht des Wetterexperten schwerwiegend verletzt habe. Eßer sagte jedoch ausdrücklich nichts zu der Summe, die das Gericht ihm an Geldentschädigung zusprechen würde. Aus seinem Vortrag war jedoch herauszuhören, dass es sich kaum um die von Kachelmann geforderten 2,2 Millionen Euro handeln dürfte.
Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung von weiten Teilen der Medien verleumdet. Die "Bild"-Zeitung und die anderen Medien, die von ihm verklagt worden sind, weisen die Vorwürfe zurück.
Der Wettermoderator hat auch gegen die Magazine "Bunte" und "Focus" geklagt. Diese Verfahren wurden jedoch auf einen anderen Termin verschoben. Zusammengerechnet belaufen sich Kachelmanns Forderungen auf 3,25 Millionen Euro.
Quelle: ntv.de, wne/dpa