Panorama

Trotz "Homo-Ehe"Kein Witwergeld für Partner

14.02.2008, 10:14 Uhr

Einem homosexuellen Lebenspartner eines Beamten steht kein Witwergeld zu. Das Beamtenversorgungsgesetz schließe gleichgeschlechtliche Partner von der Hinterbliebenenversorgung aus, begründet das Verwaltungsgericht Koblenz.

Einem homosexuellen Lebenspartner eines Beamten steht kein Witwergeld zu. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem veröffentlichten Urteil. Das Beamtenversorgungsgesetz schließe gleichgeschlechtliche Partner von der Hinterbliebenenversorgung aus. Diese Ungleichbehandlung verstoße nicht gegen die Verfassung, das europäische Gemeinschaftsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. So stelle die Verfassung nur die Ehe von Mann und Frau unter einen besonderen Schutz. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragt werden (Az.: 2 K 1190/07.KO).

Geklagt hatte ein Beamter im Ruhestand. Er hatte mit seinem Lebensgefährten eine Lebenspartnerschaft ("Homo-Ehe") geschlossen und darüber hinaus beantragt, dass im Falle seines Todes sein Partner eine Versorgung erhält. Dieses hatte der Dienstherr abgelehnt. Dem folgte nun das Verwaltungsgericht.