Ein millionenschwerer Verfahrensfehler Kim Dotcom darf hoffen
18.03.2012, 16:46 Uhr
(Foto: dpa)
Luxusautos, prall gefüllte Konten - all das kann Kim Dotcom vielleicht bald wieder sein Eigen nennen. Der berüchtigte Internetunternehmer bekommt seinen beschlagnahmten Besitz wegen eines Verfahrensfehlers womöglich zurück. Daran können offenbar selbst die USA nichts ändern, die ihn wegen Urheberrechtsverletzungen einsperren wollen.
Kims Anwesen in Neuseeland ist alles andere als bescheiden.
(Foto: ASSOCIATED PRESS)
Kim Dotcom, der deutsche Gründer der gesperrten Internet-Plattform "Megaupload", kann Medienberichten zufolge auf die Freigabe seines in Neuseeland beschlagnahmten Vermögens hoffen. Grund sei ein peinlicher Verfahrensfehler, schrieb die Zeitung "New Zealand Herald". Polizei und Staatsanwaltschaft stellten danach seinerzeit nicht den korrekten Antrag. Richterin Judith Potter erklärte die einstweilige Verfügung, die der Beschlagnahme zugrunde lag, laut dem Blatt für nichtig.
Dotcom, der ursprünglich Schmitz hieß, sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen, sagte sie. Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist aber noch nicht entschieden. Nach Ansicht von Juristen gibt es rechtlich genügend Spielraum, um die Auswirkungen eines Verfahrensfehlers einzugrenzen.
Die Polizei zusammen mit mehreren Mitarbeitern nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland fest. Die Behörden stellten dabei unter anderem Konten und Luxusautos im mehrstelligen Millionenwert sicher.
Die USA werfen dem Deutschen Urheberrechtsverletzungen mit einem Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar vor. Sie haben die Plattform vom Netz genommen und verlangen Dotcoms Auslieferung. Sämtliche Beschuldigte beteuern ihre Unschuld.
Quelle: ntv.de, dpa