Haussklavin in HaßmersheimPaar misshandelte weitere Frau

Die Familie in Haßmersheim, die eine Frau über ein Jahr lang gefangen gehalten und misshandelt haben soll, ist wegen eines ähnlichen Falls bereits vorbestraft. Damals wurde der Mann zu einer Haftstrafe verurteilt, weil die Schwester der Frau schwer misshandelt wurde.
Das Paar aus Haßmersheim mit einer mutmaßlichen Haussklavin hat bereits vor zehn Jahren die jüngere Schwester der Ehefrau schwer misshandelt. Dies geht aus der Berichterstattung über den Prozess im Jahr 2002 gegen die Eheleute hervor. Die damaligen Straftaten "weisen erhebliche Parallelen zu den aktuellen Vorwürfen" gegen die Familie auf, sagte Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering. Auch das mutmaßliche aktuelle Opfer des Paares in Haßmersheim - eine 20 Jahre alte Internetbekanntschaft des Sohnes - sei mit Gegenständen geschlagen worden.
Beide hatten von Januar 2000 bis Juni 2002 die Schwester der Frau mehrfach schwer mit einer Eisenstange und einer Kette verletzt. Das damals noch minderjährige Mädchen verrichtete angeblich die Hausarbeit nicht gründlich genug und kümmerte sich nicht ausreichend um ihren Neffen. Das Opfer trug durch die brutalen Angriffe unter anderem einen Nasenbeinbruch und Verletzungen im Gesicht sowie Prellungen an den Beinen und am Rücken davon.
Dutzende Zeugen befragt
Das Landgericht Heidelberg verurteilte den heute 51 Jahre alten Mann im Dezember 2002 wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Seine Frau erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Im aktuellen Fall soll die Familie eine 20-Jährige rund ein Jahr lang eingesperrt, misshandelt und gedemütigt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die junge Frau fortwährend von einem Familienmitglied überwacht wurde. Sie sei zur Hausarbeit gezwungen worden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Geiselname werden voraussichtlich noch Wochen dauern. Über die Pfingstfeiertage waren rund 30 Zeugen befragt worden. Nähere Angaben zu deren Aussagen machte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.