Panorama

"Kaltblütigkeit" beim VierfachmordSohn droht lebenslange Haft

22.03.2010, 22:51 Uhr

Dem 19-Jährigen, der seine eigene Familie in Eislingen ermordete, könnte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht drohen. Das empfiehlt ein Gutachter für den Fall, dass der Sohn die Morde ohne besonderen Grund begangen haben sollte.

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Mit 30 Schüssen wurden in Eislingen die Eltern und die beiden Schwestern von Andreas H. ermordet. (Foto: ASSOCIATED PRESS)

Der wegen vierfachen Mordes an seiner Familie in Eislingen angeklagte 19-jährige Andreas H. wird möglicherweise nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Damit droht ihm lebenslange Haft. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht hingegen liegt bei zehn Jahren Haft.

Ein Gutachter zweifelte vor dem Landgericht Ulm die Aussagen des 19-Jährigen an, der Streitereien in der Familie als Motiv angab. Sollte das Gericht von einem Mord aus Langeweile oder Mordlust ausgehen, empfahl der Gutachter das Erwachsenenstrafrecht. Andreas H. sei außerdem ein normal entwickelter Erwachsener, der unter keiner psychischen Störung oder Persönlichkeitsstörung leide. Er sei voll schuldfähig.

Andreas H. soll mit seinem mitangeklagten Schulfreund Frederik B. seine Eltern und Schwestern in der Nacht auf Karfreitag vergangenen Jahres erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Habgier als Motiv aus.

Schwierige Prognose

Die Kaltblütigkeit, die Andreas H. beim Vierfachmord gezeigt habe, deute auf einen Hang zu schweren Straftaten hin, sagte der Gutachter. Allerdings sei Andreas H. noch sehr jung und seine Entwicklung noch nicht abgeschlossen. Auch wenn die ihm vorgeworfenen Straftaten immer schwerwiegender geworden seien, könne man ihm nicht eindeutig eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose stellen. Eine Therapie sei jedoch - wie auch bei Frederik B. - erforderlich. Die Schulfreunde müssen sich auch wegen mehrerer Diebstähle und Einbrüche vor Gericht verantworten.

Auch der heute 20-jährige Frederik B. ist laut Gutachter voll schuldfähig. Er hatte bereits gestanden, die Schüsse auf Bitten seines Freundes abgefeuert zu haben. Der Gutachter empfahl bereits am vergangenen Verhandlungstag Jugendstrafrecht.

Quelle: dpa