Panorama

VaterschaftsanfechtungsklageStaat muss Anwalt stellen

06.02.2007, 09:35 Uhr

Der Staat muss Bedürftigen bei einer Vaterschaftsanfechtungsklage nicht nur Prozesskostenhilfe gewähren, sondern auch einen Rechtsanwalt stellen.

Der Staat muss Bedürftigen bei einer Vaterschaftsanfechtungsklage nicht nur Prozesskostenhilfe gewähren, sondern auch einen Rechtsanwalt stellen. Das geht aus einem in der Fachzeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Nach Meinung des Gerichts ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen der "existenziellen Bedeutung" des Verfahrens geboten (Az.: 5 WF 175/06).

Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Beschluss der Beschwerde eines vermeintlichen Vaters statt. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass ihm das Amtsgericht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage auf Grund seiner angespannten finanziellen Lage zwar Prozesskostenhilfe bewilligt, die Beiordnung eines Anwalts aber abgelehnt hatte. Als Folge hätte er den Juristen aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Das OLG befand nun, das Amtsgericht habe die Situation des Klägers falsch eingeschätzt. Einem Laien sei in der Regel nicht bekannt, welche Voraussetzungen vorliegen und eingehalten werden müssen, damit einer Vaterschaftsanfechtungsklage Aussicht auf Erfolg habe. Dazu benötige er in jedem Fall anwaltlichen Beistand und Rat.