Prozess um Bestechlichkeit und BetrugStar-Chirurg bestreitet alles
Mit scharfen Angriffen des angeklagten Starmediziners gegen die Staatsanwaltschaft hat in Essen der Strafprozess gegen einen der renommiertesten deutschen Transplantationsärzte begonnen. Die Anklage wirft dem 65-jährigen Broelsch Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung vor.
Im Prozess um einen der größten Medizin-Skandale der vergangenen Jahre hat der weltweit renommierte Transplantations-Chirurg Prof. Christoph Broelsch sämtliche Betrugs- und Korruptionsvorwürfe als "Zumutung" und "haltlose Unterstellungen" zurückgewiesen. "Die Anklage ist diskreditierend und rufschädigend", sagte der suspendierte Chefarzt des Essener Universitätsklinikums vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65-Jährigen unter anderem vor, zwischen 2002 und 2007 fast 40 Kassenpatienten dazu gedrängt zu haben, "Zusatzhonorare" zu zahlen, um "zeitnah" und vor allem durch den Chefarzt selbst behandelt zu werden. Die insgesamt rund 200.000 Euro seien als Spenden deklariert worden.
"Erst Reiche, dann Politiker ..."
Die ersten Vorwürfe gegen den Leibarzt des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau waren im Frühjahr 2007 erhoben worden. Anschließend hatten sich immer mehr Ex-Patienten bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und von ihren Erfahrungen mit dem Chefarzt berichtet. Laut Anklage soll Broelsch den Patienten erklärt haben, er behandle "erst Reiche, dann Politiker, dann Privatpatienten und erst danach Kassenpatienten".
Den anschließenden Hinweis auf die Möglichkeit, der Uniklinik eine Spende für Wissenschaft und Forschung zukommen lassen zu können, hätten die zum Teil todkranken Krebspatienten als Druckmittel auffassen müssen, glaubt die Staatsanwaltschaft.
300.000 Euro Steuerschaden
Die umstrittene Spenden-Praxis bewertet die Anklagebehörde als besonders schweren Betrug und Bestechlichkeit. In einer zweiten Anklage wirft sie dem 65-Jährigen außerdem Steuerhinterziehung und Abrechnungsbetrug vor. Broelsch soll die Eingänge auf einem bei der Uniklinik auf seinen Namen geführten Konto jahrelang nicht bei der Einkommenssteuererklärung angegeben haben. Den Steuerschaden beziffert die Anklage auf rund 300.000 Euro.
Darüber hinaus soll der Professor auch mindestens 20 Privatpatienten beziehungsweise deren Versicherungen betrogen haben, indem er in ihren Fällen seine persönlichen - höheren - Honorarsätze in Rechnung stellte, die Operationen dann aber nicht selbst durchführte.
Broelsch: Nie zu Spenden gedrängt
Zu Prozessbeginn setzte sich der Mediziner entschieden gegen die Anschuldigungen zur Wehr. "Ich habe in keinem Fall Patienten zu Geldspenden gedrängt oder gar erpresst. Diesen Vorwurf empfinde ich als Zumutung. Ich habe auch nie Patienten weggeschickt, die nicht bereit waren, zu spenden", sagte Broelsch. "Eine Spende war kein Eintrittsgeld für eine bevorzugte Behandlung."
Der Transplantationsmediziner beschrieb sich als international geachteter Arzt, der sich stets bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit für die Patienten eingesetzt habe. Keinesfalls habe er "die schwierige Situation dieser Menschen ausgenutzt". "Dass die Staatsanwaltschaft mir das vorwirft, empfinde ich als Zumutung", sagte der 65-Jährige. "Ich habe nie die Notlage eines Patienten ausgenutzt, um mich persönlich zu bereichern."
In seinen insgesamt neun Jahren als Chefarzt an der Uniklinik Essen habe er mehr als 5000 Patienten behandelt, unterstrich Broelsch. Er habe nicht allen helfen können, aber vielen das Leben gerettet.
Träger des Bundesverdienstkreuzes
Der Bundesverdienstkreuzträger fügte hinzu, er habe die im Gesundheitswesen verankerte Unterscheidung zwischen Privat- und Kassenpatienten "nicht erfunden". Auch die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und des Abrechnungsbetrugs wies Broelsch zurück.
Die Verteidigung vertrat am ersten Verhandlungstag die Auffassung, in dem Prozess vor dem Essener Landgericht gehe es um "teilweise noch ungeklärte Rechtsfragen". Hingegen seien das Gesundheitswesen und die Debatte über eine Zwei-Klassen-Medizin nicht Gegenstand des Verfahrens, sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Rainer Hamm. Für den Prozess beraumte die Wirtschaftsstrafkammer zunächst weitere 21 Verhandlungstage bis zum 23. Dezember an. Bei einer Verurteilung droht Broelsch im Höchstfall eine mehrjährige Haftstrafe.