Panorama

Pauschalbetrag nicht zulässigStromkosten im Ferienhaus

21.06.2007, 16:10 Uhr

Bei der Buchung eines Ferienhauses dürfen Zusatzkosten zum Beispiel für Strom nicht pauschal berechnet werden.

Bei der Buchung eines Ferienhauses dürfen Zusatzkosten zum Beispiel für Strom nicht pauschal berechnet werden. Die Kosten seien entweder im Gesamtpreis enthalten, oder sie werden exakt nach Verbrauch abgerechnet, erläutert der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) in Eislingen (Baden-Württemberg). Eine Stromkostenpauschale von beispielsweise 50 Euro pro Woche sei rechtswidrig. Pauschal vom Vermieter abgerechnet werden könne nur eine Kurtaxe, die nach der Anzahl der Personen berechnet wird.

Seriöse Ferienhausanbieter geben nach Angaben des Verbandes außerdem einen Sicherungsschein an ihre Kunden aus. Damit würden Urlauber vor den Folgen einer Insolvenz des Vermieters geschützt. Der Schein gehe zusammen mit der Buchungsbestätigung zu. Kunden sollten ihn in Händen halten, bevor sie die Rechnung bezahlen.