U-Bahn-Attacke war MordversuchTäter zu langen Strafen verurteilt
Die vier Schläger vom Berliner U-Bahnhof Lichtenberg müssen mehrere Jahre hinter Gitter. Das Berliner Landgericht verurteilt sie wegen versuchten Mordes. Die Schüler hatten Tötungsabsichten stets bestritten. Das Opfer lag damals vier Wochen im künstlichen Koma.
Die vier Jugendlichen, die einen 30-Jährigen im Februar in einem Berliner U-Bahnhof fast zu Tode prügelten, sind wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Einer der Verteidiger kündigte bereits Revision an.
Die zwei Haupttäter im Alter von 18 Jahren erhielten wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung sechs beziehungsweise fünfeinhalb Jahre Jugendhaft. Die zwei weiteren Angeklagten im Alter von 18 und 15 Jahren erhielten vier Jahre und neun Monate Jugendhaft sowie vier Jahre Jugendhaft wegen versuchten Mordes in einem Fall und wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen zwischen fünf und knapp acht Jahren wegen versuchten Mordes aus niederen Beweggründen gefordert. Als Motiv für die Prügelorgie nannte der Vertreter der Anklage am Berliner Landgericht Hass auf Deutsche und Freude an der grundlosen Misshandlung Schwächerer.
Die Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren, die alle einen Migrationshintergrund haben, sollen am 11. Februar 2011 am U-Bahnhof Lichtenberg einen Mann bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und getreten haben. Der 30-Jährige lag mit schwersten Kopfverletzungen vier Wochen im künstlichen Koma. Auch ein Kollege des Mannes wurde attackiert.
Die höchste Strafe wurde für einen 18-Jährigen beantragt, dem noch weitere Gewalttaten vorgeworfen werden. Sein Anwalt plädierte auf höchstens fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und neun Monate.
Schläger bestreiten Tötungsabsichten
Die Schüler hatten Schläge und Tritte gestanden. Nach Angaben von Verteidiger Dirk Lammer bestreiten sie aber Tötungsabsichten und Deutschenhass. Die übrigen Verteidiger plädierten ebenfalls auf gefährliche Körperverletzung und beantragten Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren.
Das Opfer, ein Maler, war damals mit einem Kollegen auf dem Heimweg. Er wurde gequält, bis er reglos am Boden lag. Zum Urteil werde der Handwerker nicht erscheinen, hatte sein Anwalt Christian Joachim gesagt. Er wolle möglichst wenig Bezugspunkte zu dem Verfahren. Mit den psychischen Folgen habe der Mann noch lange zu kämpfen. Wegen der schweren Hirnverletzungen kann sich der 30-Jährige kaum erinnern.
Sein Kollege hatte den Überfall einigermaßen gut verkraftet. Der Gleichaltrige konnte zunächst aus dem Bahnhof fliehen, wurde aber aufgespürt und ebenfalls geschlagen. Ein Rocker von den Bandidos trieb die Täter in die Flucht.
In Berlin wurden zuletzt wiederholt Menschen in Bus und Bahn angegriffen. Bei dem bisher schlimmsten Fall starb ein 23-Jähriger, als er auf der Flucht vor Schlägern vor ein Auto rannte. In einem anderen Fall wurde ein Gymnasiast jüngst zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er hatte einen Mann mit Tritten schwer am Kopf verletzt. Seine Tat hatte er nicht erklären können.