Für Mord an neunjährigem MitjaUwe K. erwartet Höchststrafe
Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft für Uwe K. gefordert. Zudem Sicherungsverwahrung für den Fall beantragt, dass der 43-Jährige nach frühestens 15 Jahren freikommt.
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des neunjährigen Mitja aus Leipzig hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für Uwe K. gefordert. Zudem beantragte Oberstaatsanwältin Claudia Laube die Sicherungsverwahrung für den Fall, dass der 43-Jährige nach frühestens 15 Jahren freikommt.
Der mehrfach vorbestrafte Kinderschänder sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, sagte sie in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Leipzig. Verteidiger Malte Heise verzichtete auf einen Strafantrag und bat das Gericht, über die Sicherungsverwahrung zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Uwe K. entschuldigte sich erstmals für die Tat. "Ich werde den Weg, der mir auferlegt wird, gehen und auch bewältigen."
Oberstaatsanwältin Laube stufte den während der Tat alkoholisierten Angeklagten als voll schuldfähig ein. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.