Panorama

Eklat im GerichtssaalVerteidiger müssen Mollath vertreten

28.07.2014, 13:52 Uhr
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Hat genug: Gerhard Strate (rechts) will Mollath nicht länger verteidigen. (Foto: dpa)

Genug ist genug. Gerhard Strate und Johannes Rauwald wollen Gustl Mollath nicht länger verteidigen - und beantragen ihre Entpflichtung. Strate spricht von einem Angriff auf seine Ehre. Doch vergebens, die Oberste Richterin bleibt stur.

Der Fall Gustl Mollath beschäftigt die Behörden seit mehr als zehn Jahren, sieben davon musste Mollath hinter Gittern verbringen. Doch auch nach seiner Entlassung ist kein Ende des Justizdramas in Sicht. Im Wiederaufnahmeverfahren des einstigen Psychiatrie-Insassen baten die Pflichtverteidiger um Entpflichtung von ihrem Mandaten - allerdings vergeblich.

Das Landgericht Regensburg sah weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis und entband die Anwälte nicht von ihrem Pflichtmandat. Mollath sei "bislang hervorragend verteidigt" worden, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Beide Pflichtverteidiger hatten zuvor ihre Entpflichtung beantragt. "Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate vzur Begründung. Sein Kollege Johannes Rauwald schloss sich dem Antrag an. Bereits in der Vorwoche hatten die beiden als Mollaths Wahlanwälte ihr Mandat niedergelegt. Das Gericht hatte sie daraufhin als Pflichtverteidiger bestellt.

"Implizite Diffamierung" der Verteidigung

Die Anwälte sind erbost über Mollaths Verhalten. Er hatte um mehrere Tage Bedenkzeit gebeten, um weitere Beweisanträge zu stellen. Zudem gab er an, es habe keine Zeit gegeben, mit seinen Verteidigern zu sprechen. Strate widersprach dem: Es habe keine Anstalten Mollaths gegeben, mit der Verteidigung zu sprechen. Strate sprach von einer "impliziten Diffamierung" der Verteidigung. Das sei ein "starkes Stück". "Ich habe ihm erklärt, warum seine 30 Anträge Mist sind. Wir waren auf dem Weg zu einem Freispruch." Wenn nun im Hintergrund offensichtlich weitere Rechtsberater Mollaths agierten, bitte er um Entbindung vom Mandat.

Der 57-jährige Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine damalige Ehefrau misshandelt und Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Erst 2013 kam er frei. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

Quelle: ntv.de, dsi/dpa