Urteil zu Ohrlochstechen bei Kindern Was ist verboten, was erlaubt?
01.09.2012, 13:32 UhrBeschneidung von Säuglingen oder Ohrlöcher für Dreijährige: Zwei sehr unterschiedlich gelagerte Fälle entfachen eine Debatte um die körperliche Unversehrtheit von Kindern. Vor einem Berliner Gericht endet der Prozess um Schmerzensgeld nach dem Stechen eines Ohrloches bei einer Dreijährigen mit einem Vergleich.
Nach dem Kölner Urteil zur religiös motivierten Beschneidung sorgt ein Berliner Fall für großen Wirbel. Für das Stechen von Ohrlöchern - mit Einwilligung der Eltern - bekommt ein drei Jahre altes Mädchen 70 Euro Schmerzensgeld fürs Sparschwein. Die Debatte ist damit aber wohl nicht beendet.
Ist es Körperverletzung, wenn ein kleines Mädchen mit Einwilligung der Eltern seine Ohren durchstechen lässt? Mit dem zumindest für Berlin einmaligen Fall befasste sich am Freitag das Amtsgericht Lichtenberg. Der Zivilprozess endet gütlich. Die Inhaberin des Tattoo-Studios zahlt der drei Jahre alten Leonie 70 Euro Schmerzensgeld. Deren Eltern hatten geklagt - die Gerichtsentscheidung kann nun aber für sie einen Bumerang-Effekt haben. Der Fall, der an das Beschneidungsurteil von Köln erinnert, könnte Rechtsgeschichte schreiben.
Richter Uwe Kett sagt, er werde "wahrscheinlich" die Staatsanwaltschaft informieren. Diese könnte dann prüfen, ob das Tattoo-Studio oder die Eltern wegen Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen werden. Für Leonie, die im Blitzlichtgewitter der Kameras nicht dabei ist, waren die Ohrlöcher ein Geburtstagsgeschenk. Eltern werden es sich wohl künftig überlegen, ob sie ihren kleinen Kindern Ohrlöcher stechen lassen.
Vergleich mit Beschneidungen

Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: "Ohrlochstechen, Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen sind aus unserer Sicht Körperverletzung".
(Foto: dapd)
Das Mädchen soll geweint haben, als es im Dezember 2011 die Löcher bekam. Beim Arzt habe die Dreijährige noch drei Tage später traumatisch reagiert, klagten die Eltern. Entzündungen wurden aber nicht festgestellt. "Es war wohl mehr der Knall der Pistole beim Ohrstechen als der Schmerz", argumentiert Stephan Richter als Anwalt des Tattoo-Studios. "Einige sind hart, andere weinen."
Richter Kett beendet den Zivilstreit gegen die Chefin des Studios mit einem Vergleichsvorschlag. Er erinnert dabei an das Kölner Urteil zu religiös motivierten Beschneidungen. Das Landgericht hatte im Juni in einem Strafprozess die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als "rechtswidrige Körperverletzung" gewertet, die grundsätzlich strafbar sei. Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt.
Vorliegende Einwilligung der Eltern
Was in Berlin offen bleibt: Könnten sich Leonies Eltern strafbar gemacht haben, indem sie es zuließen, dass ihrer minderjährigen Tochter die Ohren durchlöchert wurden? Oder hätte das Tattoo-Studio sich bei so einem kleinen Mädchen weigern müssen, die Prozedur vorzunehmen? Die Einwilligung der Eltern lag vor.
Ob der Eingriff überhaupt bei kleinen Kindern vorgenommen werden sollte, ist umstritten. Es gebe Juweliere, so Richter Kett, die anraten, in dem Alter eher darauf zu verzichten. Der Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, Friedrich-Wilhelm von Hesler, stellte vor dem Prozess fest: "Jeder Angriff auf die körperliche Integrität ist eine Körperverletzung - auch das Ohrlochstechen."
Im Gerichtssaal ist Leonies Vater, ein KFZ-Schlosser, dabei, die Mutter hütet das Kind. "Die Eltern sind zufrieden", sagt der Anwalt der Familie, Jens Johnsen, nach dem Vergleich. Sie hätten den Medienrummel gerne vermieden und sich gewünscht, dass es nicht zum Prozess gekommen wäre. Das Mädchen werde sich über das Geld für die Spardose riesig freuen.
Quelle: ntv.de, sni/Cornelia Herold, dpa