24 weitere PurpurträgerZwei neue deutsche Kardinäle
Demnächst bringen es die Deutschen unter dem deutschen Papst Benedikt auf acht Kardinäle. Es werden jedoch auch andere Nationen berücksichtigt.
Papst Benedikt XVI. ernennt zwei neue deutsche Kardinäle. Neben dem Erzbischof von München und Freising, Reinhard Marx, wird auch der frühere Chefhistoriker der Kurie, der Bamberger Diözesanpriester Walter Brandmüller, zum Purpurträger erhoben. Der Papst kündigte die feierliche Zeremonie der Ernennung für den 20. November im Vatikan an. Insgesamt will der Papst 24 neue Kardinäle ernennen.
Der 57-jährige Marx wird damit drei Jahre nach seiner Ernennung zum Erzbischof auch zum Kardinal erhoben. Im Gegensatz zu ihm ist der 81-jährige Brandmüller bei einer möglichen Papstwahl nicht mehr wahlberechtigt.
Marx bezeichnete seine Ernennung in einer ersten Stellungnahme als "eine große Herausforderung". In seiner Erklärung heißt es weiter: "Die Erschütterungen der letzten Monate müssen Ausgangspunkt einer geistlichen Vertiefung unseres Glaubens und eines neuen Mutes zur Evangelisierung nach innen und nach außen werden." In Treue und mit Freude wolle er Papst Benedikt XVI. "mit ganzem Einsatz" weiter unterstützen. "Die Einheit mit dem Heiligen Vater gehört zur Substanz des katholischen Glaubens", betonte Marx. "Ein Kardinal hat das in besonderer Weise zu leben und zu bezeugen."
Vertreter aus aller Welt
Die neuen Kardinäle kommen aus Afrika und Asien, Nord- und Südamerika sowie aus Europa. Neben Purpurträgern aus Deutschland, Italien und Polen wird auch der neue Leiter des Päpstlichen Einheitsrates, der Schweizer Kurt Koch, Kardinal. Er hatte in diesem Jahr den deutschen Kurienkardinal Walter Kasper auf dieser Position abgelöst.
Von den 24 neuen Kardinälen sind 20 unter 80 Jahre alt, sie könnten also bei einer Papstwahl dabei sein. Ohne das Konsistorium im November wäre die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle zum Januar 2011 auf 101 abgesunken. Benedikts Vorgänger Paul VI. hatte zwar im Jahr 1968 festgelegt, dass die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle nicht über 120 betragen dürfe. Das wird aber auch als eine Soll-Regel verstanden. Es steht dem Papst frei, mehr Kardinäle zu ernennen.
Benedikt ernennt zum dritten Mal in seinem Pontifikat neue Purpurträger. Erst mit dieser Vollversammlung der Kardinäle, dem Konsistorium, erlangt die Ernennung der Kardinäle Rechtswirksamkeit. Sie erhalten dabei vom Papst das Ernennungsdekret und das rote Birett als Kopfbedeckung. Kardinäle sind die höchsten Würdenträger nach dem Papst und dessen Ratgeber und Mitarbeiter.