Politik

Rechtspsychiater legen Gutachten vor Breivik ist nicht zurechnungsfähig

Anders Behring Breivik verlässt am 25. Juli 2011 in einem Polizeifahrzeug das Gericht in Oslo.

Anders Behring Breivik verlässt am 25. Juli 2011 in einem Polizeifahrzeug das Gericht in Oslo.

(Foto: dpa)

Das mit Spannung erwartete psychiatrische Gutachten über Anders Breivik fällt überraschend aus: Die Experten erklären den norwegischen Massenmörder für unzurechnungsfähig. Somit kann der 32-Jährige wahrscheinlich nicht mit einer Strafhaft belegt werden. Breivik selbst hält sich für zurechnungsfähig.

Der Norweger Anders Behring Breivik kann für die wahrscheinlich nicht vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Zwei Rechtspsychiater haben den 32-Jährigen für unzurechnungsfähig erklärt. Das berichtete die norwegische Zeitung "Verdens Gang".

Richterin Nina Opsahl nimmt das Gutachten entgegen.

Richterin Nina Opsahl nimmt das Gutachten entgegen.

(Foto: AP)

Das Ergebnis des 230 Seiten umfassenden Gutachtens für das Osloer Amtsgericht ist überraschend - zuvor galt es als wahrscheinlich, dass die beiden gerichtlich bestellten Rechtspsychiater Breivik Zurechnungsfähigkeit attestieren. Der Prozessauftakt gegen Breivik war für Mitte April 2012 geplant. Die endgültige Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit trifft das zuständige Gericht. Schließt es sich der Auffassung der Psychiater an, kann Breivik nicht verurteilt, sondern nur per Beschluss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.

Breivik hatte am 22. Juli zunächst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel detonieren lassen. Dabei starben acht Menschen. Kurz danach tötete er bei einem Massaker auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers. Breivik hatte sein Verbrechen über Jahre vorbereitet. Er begründete es mit Hass auf muslimische Zuwanderer sowie norwegische Befürworter einer multikulturellen Gesellschaft. Seinen Anwälten in der Haftanstalt hatte er zu verstehen gegeben, dass er unter keinen Umständen für unzurechnungsfähig erklärt werden wolle.

Quelle: ntv.de, dpa

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