"Becker leistete Beihilfe" Bundesanwaltschaft fordert Haft
14.06.2012, 13:58 Uhr
Becker soll sich für die Tötung von Buback starkgemacht haben.
(Foto: dapd)
Am Ende des Prozesse gegen die frühere RAF-Terroristin Becker muss sich die Bundesanwaltschaft auf eine Strafforderung festlegen. Oberstaatsanwältin Ritzert beantragt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zwei Jahre der Strafe sollten allerdings aufgrund ihrer früheren Verurteilungen als bereits vollstreckt gelten.
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft 1977 Beihilfe zum Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback geleistet und soll deshalb für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Von dem in der Anklage erhobenen schwerer wiegenden Vorwurf der Mittäterschaft rückte die Bundesanwaltschaft in ihrem Antrag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart damit allerdings ab.
Den Vorwurf der Beihilfe zum Mord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe begründete die Anklage damit, dass Becker sich innerhalb der vehement für den Anschlag ausgesprochen habe. Becker wollte demnach bei einem Treffen in den Niederlanden alle RAF-Mitglieder auf den Willen der in Stammheim inhaftierte Führungsriege um Andreas Baader einschwören, die gefordert habe: "Der General muss weg". Ihr sei es darauf angekommen, "dass Buback, der Repräsentant des verhassten Rechtsstaats, aus dem Weg geschafft wird", sagte Bundesanwältin Silke Ritzert.
Nach Auffassung der Anklagevertreter wiegt "der Tatbeitrag der Angeklagten im Vergleich zu den am Anschlag unmittelbar beteiligten RAF-Mitgliedern nicht so schwer". Zugunsten Beckers müsse zudem berücksichtigt werden, dass die Tat so lange zurückliege und Becker "wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen besonders strafempfindlich ist". Zudem habe sie in den 1980er Jahren von der RAF gelöst und mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet, um weitere Taten der RAF zu verhindern.
Abschlag für verbüßte Haft
Die Anklage forderte zunächst eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe zu dreifachem Mord. Dieses Strafmaß müsse aber im Rahmen eines Härteausgleichs auf zweieinhalb Jahre gemildert werden, weil Becker wegen ihrer Terrortaten bereits rechtskräftig eine lebenslange Haft verbüßt habe.
Die Bundesanwälte wiesen nochmals die vom Nebenkläger und Sohn des Opfers, Michael Buback, vertretene These der unmittelbaren Tatbeteiligung Beckers zurück. Es gebe keine Beweise, dass Becker die Todesschützin gewesen sei. Sekret- und Haarspuren an der von den Tätern getragenen Motorradkleidung stammten nicht von Becker und wiesen auf Männer hin.
Allerdings habe die Frage, wer damals vom Sozius des von den Tätern genutzten Motorrads geschossen habe, in dem Verfahren nicht geklärt werden können. "Becker kommt als Schützin jedenfalls nicht in Betracht", hatte Bundesanwalt Walter Hemberger zu Beginn des Plädoyers der Anklage am Dienstag betont.
Nebenkläger plädiert
Inzwischen begann Michael Buback mit seinem für zwei Tage angesetzten Plädoyer. Er geht davon aus, dass Becker unmittelbare Mittäterin war, das Bundesamt für Verfassungsschutz aber seine "schützende Hand" über sie halte, weil Becker für den Geheimdienst gearbeitet habe.
Buback erhob zunächst schwere Vorwürfe gegen Polizei und Bundesanwaltschaft: Bei den Ermittlungen sei es "zu unzulässigen Eingriffen und nicht akzeptablen Unterlassungen" gekommen. So erschließe sich ihm nicht, warum Akten 35 Jahre nach dem Attentat weiter geheim gehalten würden oder eine Stellungnahme des früheren Generalbundesanwalts Kurt Rebmann in wichtigen Passagen weiter nur geschwärzt vorliege. Für ihn stehe weiterhin fest, dass die beiden Täter auf dem Motorrad die damaligen RAF-Mitglieder Günter Sonnenberg und Verena Becker gewesen seien, sagte Buback. Das Urteil wird für den 6. Juli erwartet.
Quelle: ntv.de, AFP