Weg frei für BiogasBundestag beschließt das neue Heizungsgesetz

Die Union hat ihr Ziel erreicht: Das "Heizungsgesetz" von Robert Habeck wird abgeschafft. Doch auch die Neuregelung ist umstritten.
Deutschland hat ein neues Heizungsgesetz. Der Bundestag beschloss am Nachmittag die Neureglung, die offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Vorgaben für neue Heizungen, die auf ein Verbot von klassischen Öl- und Gasheizungen hinausliefen, werden abgeschafft. Wenig später passierte die Reform auch den Bundesrat.
Die Koalition streicht mit der Neuregelung die Pflicht, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Regierung will Hauseigentümern eine größere Wahlfreiheit lassen. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein.
Dafür sollen ab 2029 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Sie müssen dann einen Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der zunächst von zehn Prozent bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Die sogenannte Biotreppe ist aber umstritten. Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer. Vermieter sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an den CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden. Kritiker sehen darin eine Aufweichung des Klimaschutzes.
Kostenfalle für Mieter?
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: "Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit." Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. "Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen."
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte an, Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung einzulegen. Diese werde auf den Weg gebracht, sobald das Gesetz rechtsgültig ist, erklärte die Organisation. "Statt auf wirksamen Klimaschutz wird auf teure sogenannte grüne Gase gesetzt und damit fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt", führte sie aus. Dies widerspreche den gesetzlichen Klimazielen.
CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Darauf drängte im Wahlkampf vor allem die Union, die Front machte gegen die vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes.
Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: Paragraf 71 mit "Anforderungen an eine Heizungsanlage", die viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden. Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 jedoch nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gab es umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Neues Fördersystem
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch ein neues Förderkonzept für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschlossen, das umgehend wirksam wird. Das Konzept sieht Einsparungen vor, staffelt die Zuschüsse aber zugleich stärker nach sozialen Kriterien. Stärker gefördert werden selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro. Trotz der Einsparungen sind bis 2030 gut 44 Milliarden Euro für die Förderung von mehr Energieeffizienz in Gebäuden vorgesehen.
Widerstand gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz, wie es offiziell heißt, gab es aus den Bundesländern. Der Bundesrat hatte bereits im Juni Änderungsvorschläge gemacht. Einige Länder wollen schon vor 2045 klimaneutral werden. Aus diesem Grund will die Länderkammer eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, auf Länderebene Vorschriften zu erlassen, die den bisherigen Vorgaben des Heizungsgesetzes entsprechen.