Kein Unterhalt, keine RechteDie "Nur-Kirchen-Ehe" kommt
Die Neuregelung, die nicht nur eine kirchliche Voraustrauung, sondern auch eine Nur-Kirchen-Ehe ermöglicht, blieb von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt.
In Deutschland sind künftig kirchliche Hochzeiten ohne Trauung beim Standesamt möglich. Das ergibt sich laut "Süddeutscher Zeitung" aus einer von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkten Änderung des Rechts der Eheschließung, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Die Neuregelung ist Bestandteil des gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetzes.
Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, wies aber daraufhin, dass die rechtlichen und steuerlichen Vorteile von Eheleuten nur dann unverändert greifen, wenn diese auch zusätzlich standesamtlich geheiratet haben.
Auch der Regensburger Familienrechtsprofessor Dieter Schwab wies auf weitreichende Folgen hin: "Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen." Dies bedeute: kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag, kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, keine Rechte bei der Totensorge.
"Äußerst bedenklich"
Schwab hält die Neuregelung für "äußerst bedenklich", da in der Nur-Kirchen-Ehe das Risiko des Scheiterns dieser Ehe vermögensrechtlich auf den schwächeren Partner abgewälzt werden könne. Deshalb sei gründliche juristische Aufklärung nötig.
Die bisherige Bestimmung, dass die standesamtliche einer kirchlichen Hochzeit vorausgehen muss, geht auf eine Regelung von 1875 zurück. Bei Zuwiderhandlung hatte Priestern lange eine Bestrafung gedroht, zuletzt sei dies aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit ohne Sanktion gewesen, so die SZ.
Die Neuregelung, die nicht nur eine kirchliche Voraustrauung, sondern auch eine Nur-Kirchen-Ehe ermöglicht, blieb dem Bericht zufolge weitgehend unbemerkt, weil sie im vergangenen Jahr zu später Stunde im Bundestag beschlossen worden und die Reden nur zu Protokoll gegeben worden seien.