Scharfe Kritik vom Mieterbund FDP pocht auf neues Mietrecht
23.11.2009, 13:28 UhrDie FDP dringt auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform des Mietrechts. "Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter", sagte Fraktionschefin Birgit Homburger der "Bild-Zeitung". Dabei ließ die FDP-Politikerin offen, ob die Fristen für Vermieter verkürzt oder die für Mieter verlängert werden sollen. Darüber gebe es noch keine Entscheidung. Sorgen vor einer unsozialen Reform wies Homburger zurück: "Klar ist, dass das Mietrecht ein soziales Mietrecht bleibt."
Noch unter der rot-grünen Bundesregierung waren sogenannte asymmetrische Kündigungsfristen vereinbart worden. Seitdem kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Vermieter sind die Kriterien härter gefasst. Sie dürfen unbefristete Mietverträge nur bei berechtigtem Interesse wie beispielsweise Eigenbedarf kündigen und haben je nach Wohndauer des Mieters Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auch auf ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden verständigt. So sollen Räumungsurteile künftig schneller vollstreckt werden können. Als Mietnomaden werden Menschen bezeichnet, die von einer Wohnung in die andere ziehen, keine oder nur teilweise Miete zahlen und die Wohnungen oft in verwahrlostem Zustand hinterlassen.
Kritik vom Mieterbund
Scharfe Kritik an den Plänen zur Angleichung der Fristen für Mieter und Vermieter übte der Deutsche Mieterbund (DMB). Es gebe keinen Grund, dieses Mietrecht zu ändern, erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten: "Das geltende Mietrecht hat sich seit vielen Jahren bewährt, es ist gerecht und sozial ausgewogen". Beide Varianten - die Verlängerung der Kündigungsfristen für Mieter und die Verkürzung für Vermieter - seien inakzeptabel und führten zu Ungerechtigkeiten.
Nach Einschätzung des Mieterbundes hat die Koalition noch keine konkreten Pläne für die Mietrechtsänderung. Allerdings sei es immer Position der FDP gewesen, die Kündigungsfristen generell auf drei Monate zu verkürzen. Dies sei aber "falsch und überflüssig", erklärte Siebenkotten. "Konsequenz ist, dass dann sogar Mieter, die zum Beispiel 10, 20 oder 30 Jahre in ihrer Wohnung und in ihrem Stadtviertel wohnen, diese Wohnung bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters kurzfristig innerhalb von drei Monaten räumen müssen.
Die Bundesregierung dürfe nicht unberücksichtigt lassen, "dass es einen großen Unterschied macht, ob Mieter kündigen und freiwillig die Wohnung aufgeben oder ob der Vermieter kündigt und die Mieter zur Räumung der Wohnung gezwungen werden", erklärte Siebenkotten. "Je mehr und länger der Mieter in seiner Umgebung verwurzelt ist, desto mehr Zeit braucht er für die Suche nach einer neuen Wohnung."
Auch eine längere Kündigungsfrist für Mieter für hält der DMB für "schlicht absurd". Die Fristen seien 2001 verkürzt worden, da von Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität und damit auch schnelle Umzüge für einen Jobwechsel verlangt würden. "Eine längere Frist würde das konterkarieren. Es war genau dieser Flexibilitätsgedanke, der durch das Mietrecht nicht mehr verhindert sollte", sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Ähnliches gelte für viele alte Menschen: Wenn diese plötzlich in ein Alten- oder Pflegeheim müssten, geschehe das im Allgemeinen plötzlich. Eine Wartezeit von bis zu neun Monaten sei dann nicht zumutbar.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP