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Vom Bundesrat bestätigt Generalbundesanwalt Frank wird neuer Verfassungsrichter

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Legte beide Jura-Staatsexamen mit Bestnoten ab: Peter Frank.

Legte beide Jura-Staatsexamen mit Bestnoten ab: Peter Frank.

(Foto: dpa)

Die Union schlägt Generalbundesanwalt Peter Frank als neuen Verfassungsrichter vor, nun wird er einstimmig gewählt. Der Terrorismusexperte gilt als erfahren und belastbar. Für seinen neuen Job muss er nicht einmal umziehen.

Der Bundesrat hat Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen, wie Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig nach der Abstimmung mitteilte. Frank soll Peter Müller nachfolgen. Der frühere saarländische Ministerpräsident kam im Dezember 2011 ans Bundesverfassungsgericht und hat damit das Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit erreicht.

Seit dem 5. Oktober 2015 war Frank Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt. Öffentliche Statements von Frank sind rar gesät. Gelegentlich gibt der Chefankläger Interviews. Er arbeitete an einer besseren Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden.

Frank gilt als erfahren, belastbar, umgänglich und locker. Er hat in Würzburg und München Rechtswissenschaften studiert, beide juristischen Staatsexamen mit Bestnoten abgelegt und zum Strafrechtsverfahren promoviert ("summa cum laude"). Danach arbeitete er als Staatsanwalt in München und später für das bayerische Justizministerium.

Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Kampf gegen Terrorismus. Zuletzt war die Zahl der Ermittlungsverfahren hierzu deutlich gestiegen. Frank profilierte sich vor allem in den vergangenen Jahren unter anderem mit Ermittlungen gegen Terrorismusverdächtige aus dem rechtsextremen Spektrum und gegen IS-Rückkehrer. Nun wechselt er den Arbeitsort, bleibt aber in derselben Stadt - auch der Generalbundesanwalt sitzt in Karlsruhe. Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt, ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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