Deutschland muss entschädigen Gericht stärkt Rechte von Vätern
21.12.2010, 22:27 Uhr
(Foto: dpa)
Wie viele Rechte haben leibliche Väter? Mehr, als Deutschland ihnen zugesteht, meint der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und spricht einem Nigerianer Schadensersatz zu. Das Urteil ist auch eine erneute Rüge für die deutsche Rechtsprechung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht leiblicher Väter auf Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Nach einem Urteil des Gerichtshofes kann ein 43 Jahre alter Nigerianer in Deutschland nun darauf hoffen, seine fünf Jahre alten Zwillinge kennenzulernen, die er bisher nie getroffen hat. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, dem abgewiesenen Asylanten den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, habe nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt, hieß es in einem Urteil der Straßburger Richter. Sie sprachen dem Mann ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu.
Frank Eze Anayo war 2003 nach Deutschland eingereist und hatte etwa zwei Jahre lang eine Beziehung zu einer verheirateten Frau, die im Dezember 2005 von ihm Zwillinge bekam. Zu diesem Zeitpunkt waren die Mutter der Kinder und der Nigerianer allerdings schon wieder getrennt. Rechtlicher Vater der Zwillinge ist der Ehemann der Frau, mit dem sie drei weitere Kinder hat.
Rüge für deutsche Gerichte
Anayo bemühte sich bereits vor und auch nach der Geburt um eine Umgangsregelung mit den Kindern, die das Oberlandesgericht Karlsruhe jedoch im Dezember 2006 ablehnte. Eine Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht im März 2007 nicht an. In der Urteilsbegründung des Menschenrechtsgerichts hieß es, der leibliche Vater habe ein "ernsthaftes Interesse" an den Kindern gezeigt. Die deutschen Gerichte hätten nicht einmal geprüft, ob der Kontakt mit ihrem Erzeuger im Interesse der Kinder liege.
Bereits 2009 hatte der EGMR die Rechte von Vätern gestärkt. Damals ging es um das Sorgerecht eines unverheirateten Vaters. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits danach gerichtet und im August die Sorgerechtsbedingungen für unverheiratete Väter gestärkt.
"Auf Ehe fixiert"
Der Verein Väteraufbruch begrüßte das Urteil aus Straßburg. Deutschland sei im Gegensatz zum europäischen Ausland noch geradezu rückständig: "In Deutschland ist man noch immer sehr auf die rechtliche Beziehung, die Ehe, fixiert", sagte der Vorsitzende des Vereins, Rüdiger Meyer-Spelbrink. Dabei habe ein Kind ein unumstößliches Recht darauf, Umgang mit seinen beiden leiblichen Eltern zu haben. In Deutschland könnten nun Tausende getrenntlebende Väter auf Umgang mit ihren Kindern hoffen.
Der wichtigste Punkt im Urteil der Straßburger Richter ist seiner Ansicht nach, dass das Wohl des Kindes geprüft werden muss. "Viel zu oft wird nur aus der Elternperspektive argumentiert und nicht auf die Bedürfnisse der Kinder geachtet." Solange es keine Hinweise gebe, dass der Umgang des Vaters dem Kind schade, müsse man ihn ihm erlauben.
Regierung prüft Gesetzeslage
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, das Umgangsrecht auf den Prüfstand zu stellen. "Der Kontakt zum biologischen Vater darf nicht kategorisch ausgeschlossen werden", sagte sie nach Ministeriumsangaben. Entscheidend sei immer das Kindeswohl im Einzelfall. "Wir werden uns sehr genau ansehen, ob das deutsche Recht die gebotene Abwägung zwischen biologischem und rechtlichem Vater gewährleistet."
Gegen das aktuelle Urteil des EGMR kann Berufung eingelegt werden. Doch EGMR-Urteile sind bindend. Deutsche Gerichte werden in Zukunft das Interesse der Kinder sorgfältiger prüfen müssen, bevor sie einen Umgang mit dem Vater ablehnen.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP